Prozess gegen Zwanziger eingestellt: DFB rückt auf Anklagebank

Zwanziger-Prozess eingestellt:Der DFB rückt auf die Anklagebank

Christoph Schneider
von Christoph Schneider
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Wende im "Sommermärchen"-Prozess: Das Verfahren gegen die Ex-DFB-Funktionäre Zwanziger und Schmidt ist eingestellt. Nur der DFB bleibt in einem Verfahren auf der Anklagebank.

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger hat zu Beginn der Verhandlung im Verfahren um die Sommermärchen-Affäre im Gerichtssaal des Landgerichts Platz genommen.
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Mit großer Spannung wurde auf den 28. Prozesstag im sogenannten Sommermärchen-Verfahren geblickt. Denn in den Tagen rund um Ostern wurde ziemlich viel zwischen Verteidigern, Angeklagten und Staatsanwaltschaft außerhalb des Gerichts und ohne Öffentlichkeit gesprochen. Die Ergebnisse konnte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler dann am Mittwoch in der Sitzung bekanntgeben.
Zum einen verkündete Distler den Einstellungsbeschluss ihrer 2. Strafkammer gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt. Danach muss Schmidt einen Geldbetrag von 65.000 Euro zahlen. Das Verfahren gegen ihn war im vergangenen Sommer aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. In der vergangenen Woche hatten sich Schmidts Verteidiger und die Staatsanwaltschaft auch nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage bereits verständigt.
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Verfahren gegen Zwanziger eingestellt

Die Vorsitzende Richterin Distler begründet das damit, dass Schmidt die Zahlungswege einst im Wesentlichen veranlasst hatte. Maßgeblich für den Einstellungsbeschluss sei die Geständigkeit Schmidts gewesen. Schmidt selbst habe von Schmiergeldern und vom "Zuschuss zum Zuschuss" gesprochen. Er habe auch keinen eigenen Vorteil daraus gezogen. Ergebnis also: Vorläufig eingestellt - zahlt Schmidt, ist das Verfahren gegen ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung abgeschlossen.
Zum anderen begründete Distler den Einstellungsbeschluss gegen den einzig aktiv verbliebenen Angeklagten im Verfahren, den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger. Für ihn ist das Verfahren mit dem heutigen Mittwoch ebenfalls beendet.
Gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro an die Kinderherzstiftung wird der Prozess gegen Theo Zwanziger eingestellt. Anfang April schlug das Gericht bereits die Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro vor. Doch das lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel forderte eine Geldauflage von 25.000 Euro.
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10.000 Euro Geldbuße für Zwanziger

Dem widersprach Zwanziger, denn genau diesen Betrag hatte auch der einstige Angeklagte, Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, zahlen müssen. Auch die Kammervorsitzende Distler meldete Bedenken an, verglich das Verhalten und die Aussagen von Niersbach und die von Zwanziger im Prozess.
Demnach habe sich Niersbach im Zeugenstand "unwürdig", "respektlos" und "peinlich" verhalten. Theo Zwanziger hingegen habe sich immer kooperativ gezeigt. 10.000 Euro bot das Gericht als neue zu zahlende Summe an. Dem stimmt Zwanziger nun auch zu, "ich möchte auch Rechtsfrieden", sagte er. Die Vorsitzende Richterin Distler betonte:

Das Verfahren hat Sie nicht freigesprochen, aber es hat gezeigt, dass Sie nicht die entscheidende Rolle gespielt haben.

Eva-Maria Distler, Richterin

Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang rund um die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006, so der Anklagevorwurf, der seit 2015 erhoben wird. Konkret: Um eine Zahlung aus dem April 2005 des DFB an die FIFA in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland.

In der 2007 abgegebenen Steuererklärung des DFB hätten die Angeklagten Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt, sowie die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger diese Summe zu Unrecht als Betriebsausgabe angesetzt, also eine falsche Steuererklärung abgegeben.

Prozess gegen DFB geht weiter

Damit ist das Strafverfahren in Sachen "Sommermärchen" gegen die drei Angeklagten Schmidt, Niersbach und Zwanziger beendet. Keine Freisprüche, sondern Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen.
Der Prozess wird aber weitergehen. Denn der Deutsche Fußball-Bund (DFB) war in diesem Steuerstrafverfahren bisher Nebenbeteiligter, wird nun zum Hauptbeteiligten, da die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung abgelehnt hat, da " ein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung des Falls gegeben" sei, so Ankläger Kümmel.
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Die Staatsanwaltschaft hat so einen entsprechenden Antrag für ein Bußgeldverfahren gestellt, um ein Urteil gegen den DFB erwirken zu können. Die Vorsitzende Richterin hatte schon angekündigt, dass das Verfahren " gegen den DFB aus Gründen der Prozessökonomie zur Vermeidung der Durchführung einer erneuten Beweisführung" fortgeführt wird. Heißt im Klartext: Um ein Urteil gegen den DFB möglich zu machen, wird das Verfahren weitergeführt. Ein mögliches Ende könnte Anfang Juni anstehen.
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Für DFB geht es um Millionen

Für den DFB geht es noch um viel Geld, denn ihm wurde im Zuge der Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt. Aus diesem Grund musste der DFB eine Steuernachzahlung leisten, die sich auf rund 22 Millionen Euro belief. Vor dem Finanzgericht Kassel verfolgt der DFB die Rückzahlung der Nachzahlung.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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