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Ex-AfD-Bundestagsabgeordneter : Gericht untersagt Maier die Amtsgeschäfte

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Ein Gericht in Leipzig hat dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier vorläufig untersagt, sein Richteramt auszuführen. Gehalt bezieht er weiterhin.

Jens Maier
Jens Maier hatte von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen.
Quelle: Imago

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf bis auf Weiteres nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht mitteilte. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

Gericht stuft Maier als untragbar ein

Das dort angesiedelte Dienstgericht für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom Bundesland Sachsen angestrengt worden war.

Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen.
Begründung des Beschlusses, Dienstgericht Leipzig

Die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei "geboten". Das Gericht machte unter anderem geltend, dass ein Richter "nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre".

Der Beschluss des Dienstgerichts ist demnach unanfechtbar und gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vom Bundesland Sachsen angestrengten eigentlichen Hauptsacheverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist dann die Versetzung Maiers in den Ruhestand. Laut Gericht sind die Interessen des Richter gewahrt, da er weiterhin Gehalt bekommt.

Ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl im vergangenen September den Wiedereinzug in ins Parlament verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde.

Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.

Erkenntnisse des Verfassungsschutzes

Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der Wahrnehmung Maiers als "Rechtsextremist" wegen seiner Aktivitäten beim AfD-"Flügel".

Es verwies in diesem Zusammenhang auf "Erkenntnisse" des Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als "AfD"-Richter wahrnehmen wolle.

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Disziplinarverfahren eingeleitet

Parallel zu den Verfahren vor dem Dienstgericht hatte das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten eingeleitet. SPD, Grüne und die oppositionellen Linken hatten sich zusätzlich zu den Verfahren für eine Richteranklage gegen Maier ausgesprochen.

Damit könnte der Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung Maiers in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber.

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