Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Abschied vom gelben Schein

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:Jetzt aber! Abschied vom gelben Schein

    Christian Thomann-Busse
    von Christian Thomann-Busse
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    Nach einer ausgedehnten Pilotphase wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU in diesem Jahr nun in ganz Deutschland verbindlich. Klappt es diesmal?

    Krankschreibung. Archivbild
    Nun heißt es Abschied nehmen vom gelben Schein, der analogen Arbeitunfähigkeitsbescheinigung.
    Quelle: Patrick Pleul/zb/dpa

    Flächendeckende Digitalisierung hat es in sich. Ein gutes Beispiel dafür ist die Einführung der eAU – der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Weder Anfang 2021 noch Anfang 2022 hatte es geklappt wie ursprünglich geplant – auch wegen der Corona-Pandemie, die der technischen Umsetzung einige Knüppel zwischen die Beine geworfen hatte.
    Nun also soll die eAU Anfang 2023 an den Start gehen. Diesmal aber wirklich. Und verpflichtend für alle Beteiligten: gesetzlich Krankenversicherte, Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber.

    • Ab 1. Januar 2023 erhalten Patientinnen und Patienten in der Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen.
    • Wer krankgeschrieben ist, ist verpflichtet, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben (zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail).
    • Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkasse.
    • Arbeitgeber rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn sich jemand krankgemeldet hat.

    eAU: Probleme bei der Datenübermittlung

    In den vergangenen zwei Jahren hatte es vor allem bei der Datenübermittlung durch die Arztpraxen an die Krankenkassen gehakt. Zunächst weil in vielen Arztpraxen noch die digitalen Voraussetzungen geschaffen werden mussten. Später dann auch, weil es zu viele Fehler bei der Datenübermittlung gegeben hatte.

    Inzwischen funktioniert das Übermittlungsverfahren in den meisten Arztpraxen.

    Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV

    Auch wenn es manchmal vielleicht noch ein wenig ruckele.
    E-Rezept auf Smartphone
    Dr. Christoph Specht klärt über das elektronische Rezept auf.06.09.2022 | 10:18 min
    Digitalisierung in Arztpraxen betrifft auch das E-Rezept:
    Fast 60 Millionen eAU sind laut Statistik des IT-Dienstleisters gematik mittlerweile von Arztpraxen an die Krankenkassen übermittelt worden. Die Zahlen stiegen in den vergangenen Monaten kontinuierlich.
    Nun also der letzte Schritt: Ab Januar müssen Arbeitgeber Krankmeldungen ihrer gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter digital bei den Krankenkassen abrufen. Der nächste Flaschenhals?

    Elektronische Bescheinigungen für alle Arbeitgeber verpflichtend

    Nein, das laufe bislang reibungslos, heißt es beim GKV-Spitzenverband (gesetzliche Krankenversicherer). "Das Arbeitgeberverfahren hat nach unserer Auswertung gut funktioniert", so GKV-Sprecher Helge Dickau. Einige größere Arbeitgeber haben demnach im Laufe des Jahres 2022 bereits ganz auf den digitalen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen umgestellt.

    Während dieses Prozesses haben Versicherer und Arbeitgeber in einem engen Austausch gestanden und auch geschaut, wo es hakt.

    Helge Dickau, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes

    Bislang war diese Teilnahme freiwillig. Zum Jahresanfang nun müssen alle Arbeitgeber die eAU bei den Krankenkassen abrufen. Eine große Hürde gerade bei kleinen Arbeitgebern, zum Beispiel Handwerksbetrieben?
    "Wir sind optimistisch, dass es auch bei kleinen Betrieben in der Fläche gut funktionieren wird", sagt KBV-Sprecher Roland Stahl. Vorteilhaft sei, dass die erste Woche des Jahres eine Ferienwoche sei. Vermutlich weniger Krankschreibungen also und ein paar Tage die Möglichkeit, kurzfristig Probleme bei Arbeitgebern in den Griff zu bekommen.

    Digitalisierung: Entlastung für Versicherte?

    "Problematisch wird es, wenn Patienten täglich tausendfach zurück in die Arztpraxen kommen und eine Krankschreibung auf Papier haben möchten, weil ihr Arbeitgeber sie nicht bei der Krankenkasse abrufen kann", so Roland Stahl. Solche Befürchtungen seien aber bislang reine Spekulation.
    Für Versicherte bringt die eAU eine deutliche Entlastung.

    Vorher hatte ich drei Zettel, und zwei musste ich noch per Post an die Krankenkasse und den Arbeitgeber verschicken. Dies entfällt nun.

    Helge Dickau, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes

    Bis auf das Papier-Exemplar, das Patienten für die eigenen Unterlagen mit nach Hause nehmen können, heißt das: Der Abschied vom gelben Zettel wird ab Januar Realität.
    An diesem Verfahren nehmen alle Arztpraxen und Krankenhäuser teil. Nicht beteiligt sind Privatärzte, Ärzte im Ausland sowie Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten.