Eine Kita-Erzieherin muss wegen Mordes an der dreijährigen Greta lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Mönchengladbach stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.
Im Prozess um den Tod der dreijährigen Greta aus dem nordrhein-westfälischen Viersen ist die angeklagte Erzieherin am Freitag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. In seinem Urteil stellte das Landgericht Mönchengladbach zudem die besondere Schwere der Schuld der 25-jährigen Sandra M. fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich ist.
Zudem verurteilten die Richter die Frau wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen. Die Frau aus Geldern soll dem Kindergartenkind Greta im April 2020 während des Mittagsschlafes den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben - der Notarzt konnte das Kind zwar reanimieren, es starb aber Tage später im Krankenhaus - einen Tag nach seinem dritten Geburtstag.
Angeklagte war bei der Tat allein im Dienst
"Wir existieren nur noch, wir leben nicht mehr", hatte Gretas Mutter im Prozess gesagt. Greta sei am Tattag im April wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit Wochen wieder in die Kita gegangen und habe sich sehr gefreut.
Die Leiterin der Viersener Kita hatte berichtet, die Angeklagte sei sehr zurückhaltend gewesen und habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen.
Wenig Erzieher, viele Kinder - ein Problem vielerorts. Ist das der Grund, warum Gretas Erzieherin scheinbar unbemerkt Kinder misshandeln konnte?
Kita-Mitarbeiterin war bereits zuvor auffällig
Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben.
Der Staatsanwalt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten. Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen.
Die Erzieherin war bereits 2019 wegen Vortäuschens einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass die Frau dringend psychologische Hilfe benötige. Das Landesjugendamt war von der Staatsanwaltschaft aber nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert worden.