Drei Menschen starben, mehrere erlitten Schäden. Grund: Behandlungsfehler einer Frau, die sich als Narkoseärztin ausgegeben hatte. Jetzt wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Landgericht Kassel hat eine falsche Narkoseärztin zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe unter anderem wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes.
Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird es der 51 Jahre alten Verurteilten erschwert, möglicherweise nach 15 Jahren wieder aus der Haft freizukommen.
Frau hatte sich mit gefälschter Urkunde Stelle erschlichen
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Frau mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Hessen) erschlichen hatte. Nach Überzeugung der Richter starben drei Patienten durch Behandlungsfehler, andere trugen schwere Schäden davon.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, Betäubungsmittel mal falsch dosiert, mal eine Blutvergiftung nicht behandelt zu haben. Auch für stundenlangen Sauerstoffmangel sowie Schäden des Herz-Kreislauf-Systems und Organversagen von Patienten soll sie verantwortlich sein. Mal habe sie zu langsam, mal gar nicht auf die Komplikationen während der Narkose reagiert.
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Staatsanwaltschaft: Übersteigertes Geltungsbedürfnis
Nach ihrer Arbeit in Fritzlar von 2015 bis 2018 wechselte die Frau in den Reha-Bereich einer Klinik in Schleswig-Holstein - laut Ermittlern ebenfalls wieder unter falschen Angaben. Doch beim Wechsel der Ärztekammer wurden Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen entdeckt. Die Angeklagte zeigte sich wegen Anstellungsbetrugs selbst an, doch auch die Ärztekammer Hessen und ihr früherer Arbeitgeber zeigten sie an.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für die Frau gefordert. Ihrer Überzeugung nach handelte die Angeklagte aufgrund eines übersteigerten Geltungsbedürfnisses. Die Angst, den Status als Ärztin zu verlieren, habe sie Menschenleben gefährden und sogar nach Todesfällen weitermachen lassen. Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf zurückgewiesen und sich für eine achtjährige Freiheitsstrafe - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen - ausgesprochen.