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Reiserecht-Anwalt gibt Tipps : Flug wird gestrichen - das sollten Sie wissen

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Gestrandete Passagiere, abgesagte Flüge: Die massiven Probleme an den Flughäfen haben auch Folgen für den Sommerurlaub. Worauf Reisende achten sollten: Tipps zum Reiserecht.

Wenn der Flug ohne "außergewöhnlichen Umstand" annulliert worden ist, gebe es eine pauschale "Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro", so Roosbeh Karimi, Anwalt für Reiserecht.

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3 min
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Seit Wochen gibt es an Deutschlands Flughäfen massive Probleme wegen Personalmangels in der Branche, allein die Lufthansa will im Juli 900 Flüge in München und Frankfurt streichen. Worauf Reisende achten sollte: Der Fachanwalt für Reiserecht, Roosbeh Karimi, gibt im ZDF Morgenmagazin Antworten.

Mein Flug wird kurzfristig abgesagt, bekomme ich automatisch das Geld zurück?

Wenn man nach Absage des Fluges innerhalb von sieben Tagen die jeweilige Fluggesellschaft informiere, sollte man das Geld zurückbekommen, erläutert Anwalt Karimi im ZDF.

Ist die Fluggesellschaft verpflichtet, einen Alternativflug anzubieten?

"Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung ist es die erste Pflicht der Fluggesellschaft, hier tatsächlich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen", so Karimi. Derzeit würden die Fluggesellschaften da aber kaum mehr hinterherkommen.

Und da ist dann der Fluggast selber gefragt, sich Ersatz zu suchen. 

Wenn ich einen Flug umbuche, wer kommt dann für mögliche Zusatzkosten auf?

"Man sollte der Fluggesellschaft wenigstens einmal die Gelegenheit geben, selbst eine Ersatzbeförderung zu organisieren, bzw. danach einmal die Gelegenheit geben, die zusätzlichen Kosten zu erstatten", erklärt Reiserechts-Experte Karimi.   

Tut sie das nicht, bleibt nur der Gang zum Anwalt, zur Verbraucherzentrale oder zur Schlichtungsstelle SÖP.

Wegen eklatanten Personalmangels drohen im Sommer unzählige Flüge auszufallen. Allein die Lufthansa kündigte an, 900 Verbindungen streichen zu wollen.

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Was ist mit Unterkunft und Mietauto am Urlaubsort, wenn mein Flug gestrichen wird?

Bei einem Flugausfall hätten Reisende insofern Pech, da sie wohl nicht mehr rechtzeitig den Urlaubsort erreichen würden und so ein Teil ihres Urlaubs verloren ginge. "Aber: ich sollte dann schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung buchen - frühestmöglich und günstig, das was auf dem Markt noch zur Verfügung steht." 

Wenn die Fluggesellschaft keinen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann, weshalb die ursprüngliche Flugverbindung annulliert worden ist, dann schuldet sie ganz pauschal und unabhängig des konkreten Schadens eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro je nach Flugstrecke.

Kann ich meinen gebuchten Flug schon jetzt canceln?

"Das würde ich tatsächlich nicht empfehlen, denn in dem Fall hätte ich nicht automatisch das Anrecht, dass meine Flugkosten oder Ersatzbeförderungskosten erstattet werden", erläutert Karimi. Reisende wollten durchaus warten, bis die Fluggesellschaft selbst tätig werde.

Kann man sich gegen mögliche Flugausfälle versichern lassen?

"Ich wüsste jetzt gar nicht, was für eine Versicherung da in Betracht kommen könnte", sagt Karimi weiter. Dies könnte möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung für den Notfall sein oder vielleicht eine Reiserücktrittsversicherung, die auch Unwägsamkeiten mitversichert, so Karimi.  "Aber eine Annullierung des Hinfluges löst wiederum die Reiserücktrittsversicherung gar nicht aus", so Karimi. Dies sei tatsächlich dann schwierig. 

Ist es besser, pauschal zu buchen oder individuell zu planen?

"Den größtmöglichen Schutz genießen Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin immer noch mit dem Buchen einer Pauschalreise", sagt Anwalt Karimi. Der größte Vorteil sei, dass  man einen zentralen Ansprechpartner habe, nämlich den Pauschal-Reiseveranstalter - und dieser sei für die gesamte Reise verantwortlich. 
 

Wenn irgendetwas nicht klappen sollte, kann ich mich immer direkt an den Veranstalter wenden - und der Veranstalter muss für Abhilfe sorgen.
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von Oliver Deuker
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