Nachteile im Beruf, kaum Wertschätzung durch andere: Eine knapp 1,50 Meter große Bremerin hatte geklagt, durch ihre Größe psychisch belastet zu sein. Ein Gericht urteilt gegen sie.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist. Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die nur knapp 1,50 Meter groß ist, wie das Gericht am Montag in Celle mitteilte.
Ihre Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung verweigert. (AZ: L 16 KR 183/21)
Klägerin durfte nicht Pilotin werden
Die Frau hatte den Angaben zufolge ausgeführt, dass sie psychisch unter ihrer kleinen Körpergröße leide. Sie werde von ihrer Umwelt nicht als vollwertig wahrgenommen und sei auch in ihrer Berufswahl eingeschränkt.
"Lasst mich arbeiten!" Das dachte Anna Spindelndreier nach dem Abitur häufig. 80 Bewerbungen schrieb die junge, kleinwüchsige Frau, bis sie eine Ausbildung zur Fotografin erhielt.
Für eine Ausbildung als Pilotin sei sie abgelehnt worden. Sie habe die geringe Körpergröße zudem als Krankheit gewertet, da nur drei Prozent der Frauen so klein seien und sie im Alltag eingeschränkt sei.
Krankenkasse sieht Körpergröße nicht als Krankheit
Die Kasse argumentierte nach den Gerichtsangaben jedoch, eine geringe Körpergröße sei nicht als eine Krankheit zu bewerten, die einen Leistungsanspruch auslöse. Die Auffassung bestätigte das Gericht.
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Es hat sich dabei einem Sprecher zufolge auf die einhellige Rechtsprechung gestützt, wonach bei einer Frau selbst eine Größe von 1,47 Meter nicht als regelwidriger Körperzustand und damit nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten sei.
Alltagsschwierigkeiten könne durch Hilfsmittel begegnet werden. Psychische Beeinträchtigungen seien allein mit therapeutischen Mitteln zu behandeln, heißt es in dem Urteil vom 5. Juli.
Sehr große und sehr kleine Menschen leben stets außerhalb der Norm. Ob vererbt oder durch eine Krankheit – zahlreiche Herausforderungen machen Alltag und Beruf kompliziert.