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Diskriminierungsverbot : Deutsche Bahn muss Anrede ändern

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Bahn verurteilt, ihre Kundinnen und Kunden künftig diskriminierungsfrei anzusprechen. Ein Urteil mit Signalwirkung.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat René-Rain Hornstein Recht gegeben. Die Person, die sich keinem Geschlecht zuordnet, klagte gegen die Bahn, da das Unternehmen lediglich zwischen "Herr" und "Frau" wählen lässt.

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René_ Rain Hornstein hat gewonnen. Die Deutsche Bahn darf die Person künftig nicht mehr zwingen, sich im Rahmen von Dienstleistungen auf ein männliches oder weibliches Geschlecht festzulegen. Auch darf die Bahn Hornstein nicht weiter mit "Herr" ansprechen. Beides hat die Bahn in der Vergangenheit getan, und René_ Rain Hornstein dadurch diskriminiert.

Zwang, sich zwischen "Herr" und "Frau" zu entscheiden

René_ Rain Hornstein ist eine sogenannte nicht-binäre Person. Der Unterstrich nach dem Vornamen soll das verdeutlichen. Menschen wie Hornstein fühlen sich weder männlich noch weiblich. Doch im Alltag müssen sie sich in vielen Situationen für eines der beiden Geschlechter entscheiden. Sich zuordnen. Etwa beim Aufsuchen einer öffentlichen Toilette. Oder beim Ausfüllen von Formularen. Auch die Bahn verlangt auf ihrem Online-Buchungsportal, dass sich Kund*innen für die Anrede "Herr" oder "Frau" entscheiden. Eine dritte Option gibt es nicht. Und ohne Entscheidung kein Ticket.

Auch René_ Rain Hornstein kauft Tickets bei der Bahn online. Und steht vor einem unlösbaren Problem: Hornstein muss sich einem fremden Geschlecht zuordnen - missgendern nennt man das. Obendrein redet die Bahn René_ Rain Hornstein in einem Brief mit "Herr" an. "Das ist schlimm", sagt Hornstein, "das tut weh und ist eine Menschenrechtsverletzung."

Hornstein sieht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieser Argumentation folgte heute auch der Senat des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main. Er sprach der klagenden Person zudem 1.000 Euro Entschädigung für erlittenes Unrecht zu. René_ Rain Hornstein ist damit zufrieden, die Anwältin der klagenden Person ebenso.

Bewusst hohe Entschädigung beantragt

"Die hohe Summe muss sein" sagt Rechtsanwältin Friederike Boll, "auch damit deutlich wird, welche Folgen Diskriminierung haben kann". Boll ist auf Diskriminierungsrecht spezialisiert, eine der wenigen Anwält*innen in Deutschland, die auch nicht-binäre Personen wie René_ Rain Hornstein vertritt. Die Deutsche Bahn sei kein Einzelfall - Boll kennt ähnliche Probleme aus ihrem Alltag mit anderer Mandantschaft: "Wir haben rund 20 große Unternehmen kontaktiert und auf Diskriminierung im Kund*innen-Geschäft hingewiesen". Mit den meisten konnte sie sich arrangieren.

Das Urteil heute hilft Boll für weitere Verfahren: Sie habe "noch ein paar weitere Unternehmen in der Schublade" - diejenigen, sagt sie, die bisher gar nicht auf ihre Schreiben geantwortet haben. Gegenüber diesen Unternehmen könne Boll besser argumentieren, wenn empfindlich hohe Entschädigungen drohten.

Bahn muss umfassend umstellen

Eigentlich betrifft das Urteil nur René_ Rain Hornstein und die Bahn. Doch um das Urteil umzusetzen, so das Gericht, muss die Bahn zwingend ihr ganzes System auf diskriminierungsfreie Kommunikation umstellen. Dazu gibt das Gericht der Bahn ein halbes Jahr Zeit.

Die Bahn dürfte das unter enormen Druck setzen, denn im Vorfeld hatte sie für eine freiwillige Umstellung Zeit bis Ende 2023 beansprucht. Doch eine Revision gegen das Urteil ist der Bahn nicht möglich - es ist ab sofort rechtskräftig.

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