Ein neues Gesetz zum äußeren Erscheinungsbild von Beamten wie etwa Polizisten hat den Bundesrat passiert. Kritik kommt von Islamverbänden und Politikern der Linken.
Der Bundesrat hat ein Gesetz mit Vorschriften zur äußeren Erscheinung von Beamten passieren lassen. Es enthält Regelungen darüber, inwieweit Tattoos, Piercings, Bärte oder anderer Körperschmuck für Beamte zulässig sind.
Anlass war der Fall eines Berliner Polizisten, der wegen eines verfassungsfeindlichen Tattoos entlassen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwar die Rechtmäßigkeit der Entlassung bestätigt, zugleich aber eine eindeutigere gesetzliche Regelung gefordert.
Das neue Gesetz verweist auch auf religiöse Symbole.
Angst vor Kopftuchverbot
Bei Islam-Verbänden stößt das Gesetz auf Widerstand, weil sie ein Kopftuchverbot durch die Hintertür befürchten. Auch Politiker der Linken kritisierten die Regelung.
Das Bundesinnenministerium stellte klar, dass es Verbote für religiöse Kleidung nur in Ausnahmefällen geben kann.
Im Gesetz heißt es, dass das Tragen religiöser Merkmale eingeschränkt oder untersagt werden kann, "wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beinträchtigen". In der Begründung wird auf die Neutralitätspflicht des Staates verwiesen. Als Beispiele werden das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa und das christliche Kreuz genannt.
Das Gesetz war am 22. April ohne Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD im Bundestag verabschiedet worden.
Linke sieht "falsches Signal"
"Das ist das falsche Signal an die vielen Musliminnen und Muslime in unserem Land", kritisierte der Koordinationsrat der Muslime. Zudem forderten Online-Petitionen einen Stopp des Gesetzes.
Der Thüringer Minister für Bundesangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), äußerte im Bundesrat Bedenken in eine ähnliche Richtung. Auch Beamte müssten die Möglichkeit haben, ihre religiösen Bedürfnisse auszudrücken, sagte Hoff. Das sei "Teil unserer Diversitätsbemühungen im öffentlichen Dienst".
Es passe nicht zusammen, wenn man einerseits sage, Juden müssten in Deutschland ohne Angst eine Kippa tragen können und dies andererseits Beamten verbiete, sagte Hoff.
Die religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Christine Buchholz, sagte, Union und SPD könnten nicht erklären, "warum ein Gesetz, das Nazi-Tattoos und verfassungswidrige Symbole verbieten soll, gleichzeitig die Möglichkeit enthält, ein Verbot von Kopftuch, Kippa oder Kreuz für Beamtinnen und Beamte durchzusetzen".
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, "selbstverständlich" könnten Beamte weiter religiöse Symbole und Kleidungsstücke tragen. Dies könne nur "in einigen Ausnahmefällen" untersagt werden, "nämlich dann, wenn der Staat klassisch hoheitlich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern auftritt".