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Bundesrat stimmt Novelle zu : Heizkosten: Was bringt die neue Verordnung?

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Fernablese der Zähler und Transparenz beim Verbrauch: Die neue Heizkostenverordnung soll zu mehr Energieeffizienz führen. Verbände warnen vor Mehrkosten.

Ein Messgerät (r) ist an einem Heizkörper angebracht. Der Bundesrat stimmt am 05.11.2021 über Änderung der Heizkostenverordnung ab.
Die neue Heizkostenverordnung soll den Energieverbrauch transparenter machen.
Quelle: dpa

Der Bundesrat hat einer neuen Heizkostenverordnung mit Änderungen für Mieterinnen und Mieter zugestimmt. Künftig sollen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein und bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Anlagen betroffen

Die Abrechnung der Heizkosten muss zudem künftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten und Kostenfaktoren auflisten. Durch mehr Informationen sollen die Verbraucher und Verbraucherinnen besser erkennen können, ob und wo sie künftig sparen können.

Die Verordnung gilt für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen - Einfamilienhäuser fallen also in der Regel nicht darunter, auch nicht Wohnungen mit eigenem Heizungssystem wie einer Gasetagenheizung.

Neuregelung soll in drei Jahren überprüft werden

Der Bundesrat stimmte der Neuregelung unter der Bedingung zu, dass sie schon nach drei statt nach fünf Jahren überprüft wird. Die Länderkammer sorgt sich nämlich, dass dadurch zusätzliche Kosten für Mieter entstehen können.

Mit der Verordnung sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden. Laut Bundeswirtschaftsministerium muss sie nun noch vom Bundeskabinett bestätigt werden und tritt dann nach der Veröffentlichung in Kraft.

Was kommt auf Mieterinnen und Mieter zu?

Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch per Post, aber auch per E-Mail oder in einer App erhalten. Ziel der Verordnung sei es, Verbraucher zu einem "bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen".

Die Zähler müssen außerdem in der Lage sein, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen. Das soll sicherstellen, dass ein ausreichender Wettbewerb gegeben ist und die Messdienstunternehmen die Preise nicht drastisch erhöhen.

Mieterverbände warnen vor steigenden Kosten

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt zwar prinzipiell, dass mit der Novelle die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden. Gleichzeitig könne sie jedoch zu Mehrkosten für Verbraucher führen, etwa durch hohe Abrechnungskosten bei den Messdienstunternehmen. Den Aufwand für neu eingebaute Geräte könnten Vermieter auch zum Anlass für Mieterhöhungen nehmen oder Anmietungskosten für die Zähler auf die Wohnungsmiete umlegen.

Damit Mieter nicht draufzahlen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass Kostenersparnisse, die bei Versorgern durch die Fernablese entstünden, auf Verbraucher übertragen werden. Zudem fordert der Verband eine Absenkung und zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage.

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