Sie sind hier:

Sommer im Klassenzimmer : Hitzefrei? Betreuung statt Freibad

Datum:

Hitzefrei - schon das Wort schmeckt nach Sommer. Allerdings gehören die geschenkten Stunden im Freibad meistens der Vergangenheit an. Die Schulen setzen eher auf Betreuung.

Schüler im Freibad 
Hitzefrei gibt es nicht mehr ohne Weiteres - und jedes Bundesland macht es anders.
Quelle: imago

Das Freihaben bei hohen Temperaturen gehört in der Erinnerung vieler zum Sommer wie Freibad-Pommes. Den Tag im Schwimmbecken oder im Badesee statt in der Schule zu verbringen, scheint aber immer mehr aus der Mode zu kommen - denn Hitzefrei wird trotz des Klimawandels mit vielerorts steigenden Temperaturen und mehr heißen Tagen zur Rarität.

Ganztagsschule und Hitzefrei? Geht nicht

"Bei unseren Ganztagsklassen muss die Betreuung bis 14 Uhr gewährleistet sein", betont die Sekretärin der Parkschule in Stadtbergen bei Augsburg, Vanessa Krischke. Pro Jahrgangsstufe eins bis neun gebe es an dieser Schule jeweils eine Ganztagsklasse. Die Organisation der Betreuung und des täglichen Mittagessens erschwere das spontane Freigeben. Sie betont:

Wir können die Kinder nicht einfach nach Hause schicken.
Vanessa Krischke, Schulsekretärin

Hitzefrei wird ihr zufolge kaum noch gegeben - und wenn, dann meist nur kurz vor den Ferien.

Klimaanlagen und Rollläden als Alternative

"Hitzefrei für 1.000 Schüler gibt es nicht mehr", heißt es auch von der Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, Simone Fleischmann. Wenn es allerdings im Klassenzimmer eine Bullenhitze gebe und Lehrer sowie Schüler zerfließen, müssten Alternativen zum Unterricht gefunden werden. Die Ausstattung der Schulen beispielsweise mit Klimaanlagen oder Rollläden spiele daher auch eine Rolle.

Einheitliche Regelungen zum Hitzefrei wurden erstmals vor rund 130 Jahren vom Preußischen Kultusminister Julius Robert Bosse aufgestellt. Wenn das Thermometer um 10 Uhr vormittags und im Schatten 25 Grad zeige, dürfe der Schulunterricht in keinem Falle über vier aufeinanderfolgende Stunden ausgedehnt werden, erklärte er damals in einem Ministerialerlass.

Jedes Bundesland macht es anders

Doch Anspruch auf Hitzefrei hat kein Kind. Die heutigen Regelungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise heißt es im Gesetz: "Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius, bei weniger als 25 Grad ist Hitzefrei nicht zulässig."

Das Kultusministerium in Bayern betont, die Entscheidung liege in der Verantwortung der Schulleitungen. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler nach Hause dürfe nicht gefährdet sein. 

Berlin: Verkürzter Unterricht statt ganz frei

Hitzefrei müsse mit den Eltern abgestimmt werden, damit die Betreuung sichergestellt ist, betont die Schulbehörde in Hamburg.

In Berlin ist das Geben von Hitzefrei nicht an eine bestimmte Temperatur geknüpft, sondern an die Witterungsverhältnisse. Bei großer Hitze könnten sich die Schulen dann laut Senatsverwaltung für Bildung für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden. Dies gelte jedoch nicht für Oberstufe, die Ausbildung oder den zweiten Bildungsweg.

Eine gesetzliche Regelung wünscht sich hingegen der Bayerische Elternverband. Diese würde Schulleitungen Rechtssicherheit geben und somit ermuntern, öfter im Sinne der Kinder zu entscheiden. Eine starre Vorgabe, wann es Hitzefrei geben solle, lehne der Verband allerdings ab, betonte der Landesvorsitzende Martin Löwe.

Erstmal Sommerferien

Die Kinder in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bewegt dies derzeit wahrscheinlich weniger - dort haben die Sommerferien schon begonnen. In Hamburg, Berlin und Brandenburg geht es am Donnerstag los.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.