Beim Haus- oder Wohnungskauf fällt oft eine saftige Provision für den Makler an. Nun tritt ein Gesetz in Kraft, das Immobilienkäufer entlasten soll.
Wer eine Immobilie kauft, muss ab diesem Mittwoch noch maximal die Hälfte der Maklercourtage übernehmen - dafür sorgt ein neues Gesetz. Bisher übernimmt oft der Käufer komplett die Maklerprovision. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland und kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen.
Weniger Maklerkosten entlasten Immobilienkäufer vor allem in Städten, wo Häuser und Wohnungen sehr teuer sind. Da sich die Maklerprovision am Kaufpreis bemisst, können bei Objekten für zum Beispiel 400.000 Euro rund 28.000 Euro Maklerprovision anfallen.
Allerdings: Verkäufer können ihre Kosten für den Makler auch auf den Verkaufspreis draufschlagen - dann haben Käufer trotz der Neuerung das Nachsehen.
- Wohnungsmarkt bislang ohne Corona-Effekt
Trotz erster Vermutungen zu Beginn der Pandemie hat Corona bislang keinen nachweisbaren Effekt auf den Wohnungsmarkt. Die Preise steigen, in der Stadt und auf dem Land.
Mögliche Vorteile etwa in Berlin, Bremen und Hessen
Von dem Gesetz profitieren insbesondere Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Hier trugen bisher die Käufer allein die Maklerkosten. In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, galt die Teilung der Provision bereits.
Weiter ist es in manchen Fälle möglich, dass der Verkäufer allein die Provision zahlt. "Tatsächlich ist es aber so, dass gerade in angespannten Märkten fast nur der Käufer zahlt, selbst wenn formal die Provision geteilt wird", sagt Michael Voigtländer, Immobilienexperte am Institut der deutschen Wirtschaft. Nun habe der Verkäufer ein echtes Interesse, über die Courtage zu verhandeln, da sie auch ihn treffe.
Gesetz zur Maklercourtage: Regeln gegen Verstöße
Damit das Gesetz nicht umgangen wird, sind darin genaue Regeln vorgeschrieben. So muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.
Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.
Für eine Entlastung von Immobilienkäufern bei den Provisionen hatte sich die SPD eingesetzt, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Hier liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit zurück.
Die SPD wollte ursprünglich ein Bestellerprinzip, wie es auf dem Mietmarkt seit 2015 gilt: Wer den Makler beauftragt, solle dafür zahlen. Doch damit stießen die Sozialdemokraten auf Widerstand der Union. Am Ende entstand mit den geteilten Provisionen ein Kompromiss.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erwartet, dass die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum "spürbar" sinken. "Von nun an ist die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer unzulässig."
Jungen Menschen und Familien werde der Umzug in ihr eigenes Zuhause und der Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge erleichtert. Zudem gelte nun die Textformerfordernis, Maklerverträge müssten zumindest per E-Mail abgeschlossen werden.
Kritik vom Immobilienverband
Der Immobilienverband IVD, der unter anderem Makler vertritt, bezeichnete die Neuregelung als "Zeitenwende". Viele Makler müssten ihr Geschäftsmodell umstellen, sagte IVD-Präsident Michael Schick.
Dennoch übt der Verband Kritik: Die Politik ziele bei der Diskussion um die Erwerbnebenkosten "zu sehr" auf die Maklerprovision, monierte Schick. Die Politik müsse ihre Hausaufgaben machen und etwa die Grunderwerbsteuer senken sowie das Baukindergeld entfristen. "Ansonsten sind die Lippenbekenntnisse zur Förderung von Wohneigentum nichts anderes als eine Abwälzung auf Dritte."