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Gesundheitswesen : Impfpflicht: Tausende Verstöße - keine Folgen

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Laut Medienbericht melden die zwanzig größten Städte insgesamt mehr als 45.000 Verletzungen der Impfpflicht im Gesundheitssektor. Konsequenzen gab es bisher in keinem Fall.

 Ein Mitarbeiter des Klinikums Stuttgart bereitet in einer Impfstation eine Spritze für eine Impfung gegen das Coronavirus vor.
Verpflichtend für Menschen im Gesundheitswesen: die Corona-Impfung (Symbolbild)
Quelle: dpa

Den Gesundheitsämtern der 20 größten Städte Deutschlands sind bisher mehr als 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gemeldet worden. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter den Städten.

Demnach haben Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens den Gesundheitsämtern 47.263 Verstöße gemeldet. Bußgelder oder Betretungsverbote hat es aber in keinem einzigen Fall gegeben, teilten die Gesundheitsämter mit.

Gesundheitspersonal: meisten Ungeimpften pro Kopf in Dresden

Die meisten gemeldeten Verstöße zählen demnach die Städte:

  • Berlin (6.541)
  • München (5.330)
  • Dresden (4.821).

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es jedoch in Dresden mit deutlichem Abstand das meiste ungeimpfte Gesundheitspersonal. Dort sind es 867 gemeldete Fälle pro 100.000 Einwohner.

"Teils werden noch Nachweise erbracht", sagte der Leiter des Dresdner Gesundheitsamts, Frank Bauer, dem RND. Die Behörde habe aber mit deutlich mehr Meldungen gerechnet.

Die Zahlen liegen unter den zunächst erwarteten Meldungen.
Frank Bauer, Gesundheitsamt Dresden

Demnach habe es in Sachsen noch einen Anstieg der Impfquote beim Personal in Senioreneinrichtungen gegeben. Auf Dresden folgen Bonn mit 531 und Hannover mit 498 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner.

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Einige Städte wollen keine Bußgelder verhängen, sondern direkt Tätigkeits- und Betretungsverbote aussprechen, wie zum Beispiel Münster.

Auch die Städte Düsseldorf, Essen und Hamburg sprachen auf RND-Nachfrage nur von einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot und nicht von einem möglichen Bußgeld. Erste Bußgelder oder Betretungs- und Tätigkeitsverbote wollen die Städte erst ab Mitte Mai aussprechen.

Während im Gesundheitswesen Corona-Schutzimpfungen nachgewiesen werden müssen, ist die allgemeine Impfpflicht vorerst vom Tisch. Mehr im Video:

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