Der BGH hat geurteilt: Influencer müssen nicht alle Beiträge mit vorgestellten Produkten als Werbung markieren. Bei ZDFheute live spricht Hummels von einem ersten "Meilenstein".
Kleidung, Beauty-Produkte, Fitness-Riegel - Influencerinnen und Influencer empfehlen auf Social Media vieles. Den Link zum Produkt oder zur Marke gibt's oft direkt dazu. Aber: Dürfen Influencerinnen und Influencer das, ohne es als Werbung zu kennzeichnen? Das Thema ist nun vor dem Bundesgerichtshof gelandet - geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit dem Vorwurf: Schleichwerbung.
Heute das Urteil: Nicht alle Produkt-Postings müssen als Werbung gezeichnet werden. Ausnahme: Wenn Influencerinnen und Influencer für eine "übertriebene werbliche" Produktpräsentation eine Gegenleistung erhalten, so das Urteil, sei eine Kennzeichnung als Werbung Pflicht.
Nach BGH-Urteil: Entscheidung für Hummels "Meilenstein"
In einem der Fälle angeklagt war auch die bekannte Influencerin Cathy Hummels. Bei ZDFheute live spricht sie über den Prozess, den sie als sehr "nervenaufreibend" empfunden hat. Denn aus ihrer Sicht wurde ihr "Unrecht getan". Sie zeigt sich zuversichtlicht, dass ihr Urteil nun "wegweisend" sei und bezeichnet es als ersten "Meilenstein". Ihre Hoffnung:
Die Influencerin hofft zugleich auf eine Normalität, sodass Influencerinnen und Influencer keine Angst haben müssen und sie nicht abgemahnt werden, falls sie den Hinweis "Anzeige" nicht drunter schreiben würden.
- Influencer: Wann ist etwas Schleichwerbung?
Zeigt eine Influencerin bei Instagram ein Produkt, ist das nicht automatisch Schleichwerbung, urteilt der Bundesgerichtshof. Was jetzt gilt und was verboten ist - ein Überblick.
Wenn Produkte auf Bildern zu sehen sind, diese pauschal als Anzeige zu markieren, oder unter Postings "unbezahlte Werbung" zu schreiben, wäre für sie hingegen keine Lösung. "Für mich steht an erster Stelle meine Glaubwürdigkeit und meine Authentizität", erklärt Hummels.
Wenn sie Geld oder Ausstattung bekomme, mache sie das aber auch kenntlich, so Hummels weiter. Zugleich sei eine Überkennzeichnung auch nicht transparent.
Sehen Sie hier die ganze Sendung ZDFheute live zum Urteil:
Mit Material von dpa