Fetzer und Offenloch: Die Neuen am Bundesverfassungsgericht

    Stühlerücken in Karlsruhe:Die zwei Neuen am Bundesverfassungsgericht

    Christoph Schneider
    von Christoph Schneider
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    Bundespräsident Steinmeier hat zwei neuen Bundesverfassungsrichtern ihre Ernennungsurkunden überreicht: Rhona Fetzer und Thomas Offenloch - beides Juristen mit viel Erfahrung.

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt Rhona Fetzer zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt Rhona Fetzer zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht.
    Quelle: dpa

    Es gehört zu den angenehmen Pflichten von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, neue Verfassungsrichter zu ernennen und die ausscheidenden Mitglieder zu entlassen. Steinmeier ist selbst gelernter Jurist, weiß um die Bedeutung des höchsten deutschen Gerichts.
    Ernennung und Entlassung sind förmliche Akte, die nicht so oft vorkommen. Denn nur 16 Verfassungsrichterinnen und -richter sind im Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht tätig. Einmalig für zwölf Jahre - oder bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres. Wiederwahl ausgeschlossen.

    Umzug zum Bundesverfassungsgericht

    Die beiden Neuen, Rhona Fetzer und Thomas Offenloch, sie müssen innerhalb Karlsruhes für den neuen Arbeitsplatz nicht weit umziehen. Beide waren vorher an Deutschlands oberstem Zivil- und Strafgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) seit 2009 (Fetzer), bzw. 2013 (Offenloch), tätig, und ziehen jetzt von der Herrenstraße in den Schlossbezirk um, wo das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz hat.

    Bundesverfassungsgericht
    :Politik lässt Karlsruher Richter warten

    Die zwölfjährige Amtszeit von zwei Richtern am Bundesverfassungsgericht endete eigentlich im November, doch die Nachfolge bleibt ungeklärt. Die Politik lässt sich Zeit.
    von Christoph Schneider
    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.
    Fetzer war Vorsitzende Richterin des VIII. Zivilsenats, der sich vorwiegend um das Miet- und Kaufrecht kümmert, und Offenloch gehörte dem VI. Zivilsenat des BGH an, der unter anderem für das Recht am eigenen Bild, aber auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen zuständig ist.

    Bundesverdienstkreuz für die Vorgänger

    Zwei unterschiedliche Senate beim BGH, aber sonst haben die 59-jährige Rhona Fetzer und der 50-jährige Thomas Offenloch - "Spitzenjuristen aus Baden-Württemberg", so Bundespräsident Steinmeier - vieles gemeinsam. Beide sind nicht nur in der Justiz, sondern auch im Land Baden-Württemberg groß geworden. Die Geburtsorte Reutlingen und Konstanz liegen keine hundert Kilometer voneinander entfernt, wie Bundespräsident Steinmeier bei der Ernennung feststellte.
    Jetzt gehören beide dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Doris König an. Beide wurden vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit am 15. Dezember gewählt. Zuvor waren sie vom zuständigen Wahlausschuss vorgeschlagen worden - Fetzer von der SPD und Offenloch von der FDP.
    Sie lösen Monika Hermanns und Peter Huber ab, deren zwölfjährige Amtszeit Mitte November endete. Damit waren Hermanns und Huber gut zwei Monate länger als vorgesehen am Bundesverfassungsgericht tätig. Bundespräsident Steinmeier überreichte beiden ihre Entlassungsurkunde und verlieh ihnen das Bundesverdienstkreuz – sie seien "ein Glücksfall für unsere Demokratie" gewesen.

    Langjährige Tätigkeit an einem Bundesgericht Voraussetzung

    Damit in jedem der beiden Verfassungsgerichtssenate neben der fachlichen auch die richterliche Expertise eingebracht werden kann, müssen jeweils drei Richterinnen und Richter länger an einem Bundesgericht tätig gewesen sein - auch so erklärt sich die Auswahl der beiden neuen Richter am Verfassungsgericht.
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt Thomas Offenloch zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht
    Bundespräsident Steinmeier überreicht Thomas Offenloch die Ernennungsurkunde.
    Quelle: dpa

    Im Zweiten Senat ist diese Anforderung jetzt mit Rhona Fetzer, Thomas Offenloch, sowie Sibylle Kessal-Wulf (alle Bundesgerichtshof) und Ulrich Maidowski (Bundesverwaltungsgericht) übererfüllt, wobei die Amtszeit von Sibylle Kessal-Wulf im Dezember endet.

    Politik hat ausnahmsweise rechtzeitig gehandelt

    Nachdem die Politik - abwechselnd je nach Zuständigkeit Bundesrat und Bundestag - in den vergangenen Jahren regelmäßig zu spät dran war bei der Ernennung von Verfassungsrichterinnen und -richtern, hat sie im Fall des Ausscheidens von Verfassungsrichterin Susanne Baer zum 01. Februar ausnahmsweise rechtzeitig gehandelt.
    Denn ebenfalls in der Sitzung am 15. Dezember wurde der Berliner Juraprofessor Martin Eifert vom Bundestag als ihr Nachfolger gewählt.

    Weitere Verfassungsrichterin im Februar in Ruhestand

    Offen ist allerdings noch, wer auf Verfassungsrichterin Gabriele Britz folgt, deren Amtszeit ebenfalls am 01. Februar endet. Für dieses Verfahren ist der Bundesrat zuständig, der zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung aber erst am 10. Februar zusammenkommt.
    Ob da auch schon über konkrete Namen gesprochen wird - offen, denn die Tagesordnung liegt erst übernächste Woche vor. Britz jedenfalls muss bis zur Regelung ihrer Nachfolge weiter im Amt bleiben.
    Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

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