Der als hirntot eingestufte Archie darf nicht - wie von der Familie gewünscht - in ein Hospiz verlegt werden. Auch der Menschenrechtsgerichtshof konnte nicht helfen.
Nach einer weiteren juristischen Niederlage steht die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte im Fall des todkranken Archie unmittelbar bevor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, den die Eltern eingeschaltet hatten, erklärte am Freitagabend, dass der Antrag, Archie in ein Hospiz zu verlegen, nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle.
Ein Sprecher der christlichen Organisation Christian Concern, die Archies Familie unterstützt, sagte dem Fernsehsender Sky News:
Ärzte gehen davon aus, dass das Kind hirntot ist und nicht mehr genesen kann. Archie war am 7. April bewusstlos zu Hause aufgefunden worden. Seine Eltern halten es für möglich, dass er an einer Internet-Challenge teilgenommen hat, die darin bestand, sich bis zum Äußersten die Luft abzuschnüren.
Richter lehnen lebenserhaltende Maßnahmen ab
Die Eltern wollten gerichtlich erreichen, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen für ihn im Royal London Hospital fortgesetzt werden. Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Auch ein Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb in diesem Fall schon erfolglos.
Archies Eltern versuchten daraufhin, die Verlegung ihres Sohnes in ein Hospiz zu erwirken, damit Archie in einer ruhigeren, friedlicheren Umgebung seine letzten Stunden erleben kann. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch ab: "Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss", teilte der Krankenhausbetreiber mit.
Eine Verlegung mit dem Krankenwagen in eine völlig andere Umgebung würde daher höchstwahrscheinlich seinen Zustand rapide verschlechtern.
Der Hirntod ist eine in der Medizin verwendete Todesdefinition bei Menschen, deren Kreislauf mit künstlichen Mitteln aufrechterhalten wird.
Geräte sollen Vormittags abgestellt werden
Das Berufungsgericht in London lehnte am Freitagabend einen Antrag ab, mit dem die Familie die Verlegung in ein Hospiz nach einer ersten Niederlage vor Gericht doch noch erwirken wollte. Die Geräte, die den Jungen derzeit noch am Leben erhalten, sollen am Samstagvormittag ab 10 Uhr Ortszeit abgeschaltet werden.
In ihrem "Kampf bis zum bitteren Ende" wird die Familie des Zwölfjährigen von der konservativen Organisation Christian Concern unterstützt, die bei ausgewählten Fällen Rechtsbeistand leistet und sich etwa gegen die Anerkennung von Homo- und Transsexualität ausspricht.
Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt.