Milde Strafen für Autoraser waren gestern. Die Urteile gegen zwei Kudamm-Raser könnten Signalwirkung haben. Wer Tote biligend in Kauf nimmt, muss entsprechend bestraft werden.
Sie haben es sich nicht leicht gemacht, die fünf Strafrichter- und richterinnen am Bundesgerichtshof. Zum ersten Mal musste abschließend geklärt werden, ob ein Raser ein Mörder sein kann.
Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
Die zentrale Frage in dem Verfahren war: Hat Hamdi Hazimi, der Unfallverursacher, darauf vertraut, dass es schon gut gehen wird, wenn er mit 170 Stundenkilometern über mehrere rote Ampel rast? Dann wäre es ein fahrlässiges Handeln gewesen.
Oder hat er billigend in Kauf genommen, also war es ihm gleichgültig, ob es zu einem schweren Unfall mit Todesfolge kommen kann? Dann läge Vorsatz vor.
Schwere Antwort auf schwere Frage
Wie schwer die Antwort auf diese Frage ist, zeigt die Länge des Verfahrens. Zwei Mal schon lag die Sache beim Landgericht Berlin, einmal schon beim BGH. Einen Vorsatz - und damit Mord - fehlerfrei zu begründen, so wie es das Landgericht Berlin wollte, ist keine einfache Sache.
Doch im Fall Hazimi setzt der BGH heute einen Schlussstrich: Hazimi hat einen pensionierten Arzt ermordet. Die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible stellt jedoch auch klar, dass hier ein Ausnahmefall vorliegt. Oft sind auch hochriskante Verhaltensweisen der Raser im öffentlichen Straßenverkehr kein Mord.
Tatgeschehen umfassend rechtlich bewerten
Zu Recht, denn was sich im Kopf von Hamdi Hazimi während des Rennens abgespielt hat, werden wir nie erfahren. Also musste das Tatgeschehen umfassend rechtlich begutachtet und bewertet werden. Klar ist hier, Hazimi wollte das Rennen gewinnen. Um jeden Preis. Dafür nahm er auch in Kauf, sich selbst zu verletzten und durch einen Unfall das Rennen zu verlieren.
Sein extrem gefährliches Fahrverhalten steigerte er noch einmal kurz vor dem Unfall, indem er noch stärker aufs Gaspedal drückte, kurz vor der roten Ampel. War hier nicht endgültig die Schwelle zum bedingten Vorsatz überschritten? Die Entscheidung der Richter: Nachvollziehbar.
Ab heute gibt es für Raser keine Sicherheit mehr
Eine lebenslange Freiheitsstrafe, ein hartes Urteil. Doch ein Urteil mit hoher Signalwirkung an die Raser-Szene. Auch wenn es immer auf den Einzelfall ankommen wird – Raser sind ab heute nicht mehr sicher, dass sie nicht auch wegen Mordes verurteilt werden können.
Aber auch bei fahrlässigem Verhalten kommt der Raser nicht ungeschoren davon. 2017 wurde der Paragraf 315d in das Strafgesetzbuch mit aufgenommen. Dieser erlaubt Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren, wenn durch ein Autorennen ein Mensch zu Tode kommt, dem Unfallverursacher aber kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Birgit Franke arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.