Schweiz: Erstmals Suizid in umstrittener Kapsel - Festnahmen
Schweiz:Suizid in umstrittener Kapsel - Festnahmen
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Erstmals hat in der Schweiz eine Person eine Selbsttötung in einer "Sarco"-Kapsel durchgeführt. Die Polizei nahm danach mehrere Menschen fest. Das Gerät gilt als höchst umstritten.
Das Gerät "Sarco" betrachten die Schweizer Behörden nicht als rechtskonform.
Quelle: dpa
Nach dem Einsatz einer umstrittenen Suizid-Kapsel in der Schweiz hat die Polizei mehrere Menschen festgenommen. Gegen sie sei ein Strafverfahren "wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord" eröffnet worden, teilte am Dienstag die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen mit.
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Es gibt Hilfe, auch in scheinbar ausweglosen Situationen. "Ich weiß nicht mehr weiter", "Ich kann nicht mehr": Wenn Ihre Gedanken darum kreisen, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie unbedingt, mit jemandem darüber zu sprechen - egal, ob Familie, Freunde oder Menschen, die sich auf diese Themen spezialisiert haben.
Die Suizid-Kapsel sei sichergestellt worden, die verstorbene Person solle obduziert werden. Bei ihr handelte es sich nach Angaben der Sterbehilfeorganisation Last Resort um eine 64-jährige US-Bürgerin.
Erstmals Suizid in "Sarco"-Kapsel
Laut Schweizer Medienberichten war es das erste Mal, dass das an eine Raumfahrt-Kapsel erinnernde und mit Stickstoff funktionierende Gerät eingesetzt wurde. Seine Anwendung, für die kein Arzt anwesend sein muss, ist hochumstritten.
Die Staatsanwaltschaft von Schaffhausen an der Grenze zu Deutschland wurde nach eigenen Angaben am Montagnachmittag von einer Anwaltskanzlei informiert, "dass bei einer Waldhütte in Merishausen ein begleiteter Suizid mit der Kapsel Sarco stattgefunden habe". Am Tatort seien die Kapsel und eine Leiche entdeckt worden.
Zudem wurden mehrere Personen im Raum Merishausen in Polizeihaft versetzt.
Die Organisation Last Resort, welche die "Sarco"-Kapsel - benannt nach Sarkophag - im Juli in Zürich präsentiert und ihren baldigen Einsatz in der Schweiz angekündigt hatte, teilte der Nachrichtenagentur AFP mit, dass die gestorbene Person eine 64-jährige Frau aus dem Mittleren Westen der USA gewesen sei. Diese habe "seit vielen Jahren unter einer Reihe schwerwiegender Probleme im Zusammenhang mit einer schweren Immunschwäche gelitten".
Die Frau sei am Montag durch Nutzung der Kapsel kurz nach 16 Uhr gestorben, teilte die Organisation weiter mit. Anwesend gewesen sei der Ko-Präsident von Last Resort, Florian Willet. Es sei ein "friedlicher und würdiger Tod" gewesen, erklärte Last Resort.
Autor Ferdinand von Schirach spricht sich für Sterbehilfe aus. Der Staat dürfe sich nicht einmischen, sagt er im ZDF-Interview.23.01.2023 | 7:08 min
Suizidprävention - was Sie selbst tun können:
Eines der wirksamsten Mittel ist nach Expertenangaben - soweit möglich - die Einschränkung der Verfügbarkeit von Suizidmethoden (Waffen, Medikamente, Chemikalien, Absicherung von Bauwerken).
Wichtig sind außerdem niedrigschwellige Behandlungsangebote, die Fortbildung in medizinischen und psychosozialen Berufen, die Förderung der Früherkennung und nicht zuletzt ein gesellschaftliches Klima, in welchem die Suizidproblematik ernst genommen wird.
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe mahnt, sich mit gut gemeinten Ratschlägen zurückzuhalten. Eine Befragung unter Betroffenen ergab, dass scheinbar schlichte Botschaften oft am meisten helfen, zum Beispiel: "Du bist mir wichtig", "ich versuche, diese Krankheit zu verstehen" oder "wir schaffen das zusammen".
Experten raten generell dazu, sich zu informieren: Das kann etwa bei einem gemeinsamen Arztbesuch geschehen. Daneben braucht es Geduld. (Quelle: KNA)
Innenministerin erklärte Kapsel erst am Montag für rechtswidrig
Seit der Ankündigung von Last Resort, das Gerät in der Schweiz einsetzen zu wollen, gibt es heftige Diskussionen in dem für seine liberalen Sterbehilfe-Vorschriften bekannten Land.
Erst am Montag hatte die Schweizer Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider bei einer Fragestunde im Parlament erklärt, dass die Suizid-Kapsel nicht rechtskonform sei: Zum einen erfülle sie die Produktsicherheitsvorschriften nicht und dürfe daher nicht in Verkehr gebracht werden. Und zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel nicht kompatibel mit dem für ihn im Chemikaliengesetz festgeschriebenen Zweck.
Quelle: dpa
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