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Polizistenmorde von Kusel : Angeklagte belasten sich gegenseitig

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Erstmals hat der Nebenangeklagte im Prozess um die Polizistenmorde von Kusel Fragen des Gerichts beantwortet. Er behauptet, noch nie mit einer scharfen Waffe geschossen zu haben.

Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern: Der Angeklagte Andreas S. (r) neben seinem Anwalt im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.
Bei einer Verkehrskontrolle im Januar wurden zwei Polizisten erschossen. (Archivfoto)
Quelle: Heiko Becker/Reuters

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat der Nebenangeklagte Florian V. erstmals Fragen des Gerichts zur Tatnacht Ende Januar beantwortet.

Er schilderte, wie er nach den Schüssen des Hauptangeklagten Andreas S. auf die Beamten "abartige Angst" um sein eigenes Leben gehabt habe. Sein Hals sei wie zugeschnürt gewesen, sein Herz gerast. Es habe lange gedauert, bis er wieder klar habe denken können. Über den wegen zweifachen Mordes angeklagten Hauptangeklagten sagte er:

Wer so leichtfertig zwei Menschen erschießt, der tötet auch noch einen dritten.
Florian V., Nebenangeklagter

Prozess wegen tödlicher Schüsse.

Beitragslänge:
3 min
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Angeklagte waren mehrmals zusammen auf Jagd

Der Nebenangeklagte wiederholte am Montag vor dem Landgericht Kaiserslautern seine Aussage, die er gegenüber den Ermittlern bereits getätigt hatte. Er selbst habe nie in seinem Leben mit scharfen Waffen geschossen, sagte er. Zudem wisse er nicht, wie man eine Waffe nachlade.

Den Hauptangeklagten kenne er seit Mitte 2021 - und seit vergangenem Oktober sei man mehrmals die Woche gemeinsam auf Jagd gewesen. Seine Aufgabe sei es gewesen, das vom Hauptangeklagten geschossene Wild einzusammeln.

Nebenangeklagter sei schockiert

V. hatte zwar kurz nach seiner Festnahme bei der Polizei ausgesagt, aber im Prozess zur Tat bisher geschwiegen. Die Antworten auf zuvor eingereichte Fragen des Vorsitzenden Richters waren mit Spannung erwartet worden.

Schon in seiner Aussage nach der Festnahme hatte der Nebenangeklagte seinen damaligen Komplizen für den Tod der beiden Polizisten verantwortlich gemacht. Von der Tat sei er schockiert gewesen.

Beide Angeklagte belasten sich gegenseitig

Der Hauptangeklagte schrieb während der Aussage seines Mitangeklagten mit und warf V. anschließend vor, in seinen Vernehmungen mindestens 195 Mal gelogen zu haben. Seine Aussagen widersprächen sich.

So führte er aus, dass V. Tatabläufe in verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich geschildert habe. Auch die Aussage, dass er noch nie eine Waffe in der Hand gehabt habe, sei falsch, weil Spuren von V. an einer Waffe entdeckt worden seien. V. habe noch öfter gelogen, dies könne ihm aber nicht nachgewiesen werden, sagte S. weiter.

Polizisten im Januar bei Verkehrskontrolle erschossen

S. gilt in dem Prozess als Hauptangeklagter. Er soll die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen haben, um eine Jagdwilderei zu verdecken. Ihm wirft die Anklage zwei vollendete Morde sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

V. ist wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht und versuchter Strafvereitelung angeklagt. Ein ursprünglicher Mordverdacht gegen V. erhärtete sich nicht, der Vorwurf gegen ihn wurde fallen gelassen.

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