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Zwei getötete Polizisten : Kusel: Lebenslange Haft für Polizistenmorde

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Wegen des Mordes an zwei Polizisten bei Kusel ist ein Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Anfang des Jahres hat ein Mann beim rheinland-pfälzischen Kusel eine Polizistin und ihren Kollegen erschossen. Nun lautet das Urteil: lebenslang.

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Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte an diesem Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. ZDF-Reporter Anselm Stern mit Einzelheiten.

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Hauptangeklagter wollte wohl Jagdwilderei vertuschen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

[Nimmt die Gewalt gegen Polizisten zu? Sehen Sie hier das ZDFheute live zum Thema]

Hauptangeklagter: Polizist aus Notwehr getötet

Der 39-jährige Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern: Der Angeklagte Andreas S. (r) neben seinem Anwalt im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Polizistenmorde von Kusel - Lebenslange Haft für den Hauptangeklagten? 

Heute fällt das Urteil für eine Tat, die ganz Deutschland erschüttert hat: Zwei junge Polizisten waren bei einer Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschossen worden.

von Christel Haas
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