Gericht lehnt Eilantrag ab - Betretungsverbot für Lützerath

    Aktivisten scheitern vor Gericht:Betretungsverbot für Lützerath gilt weiterhin

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    Im Streit um die Räumung von Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier haben Klimaaktivisten die nächste Runde verloren. Ihnen ist weiter rechtlich untersagt, den Ort zu betreten.

    Nordrhein-Westfalen, Lützerath: Umweltaktivisten sitzen auf einem Stelzenhaus unmittelbar an der Abrisskante des Braunkohletagebaus Garzweiler II.
    Unrechtmäßiges Betreten: Umweltaktivisten bei Lützerath auf einem Stelzenhaus am Braunkohletagebau Garzweiler II.
    Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa

    Das Aachener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Umweltschützer gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot für die Ortschaft Lützerath abgelehnt. Die geltende Allgemeinverfügung, sei "voraussichtlich rechtmäßig", hieß es. Das Verbot gilt seit dem 23. Dezember 2022 und bis zum 13. Februar 2023.
    Gegen den Beschluss können die Aktivisten Beschwerde einlegen. Die Regelung verbietet Personen den Aufenthalt im Bereich Lützerath, da der Weiler zur Braunkohlegewinnung im Tagebau Garzweiler II vorgesehen ist und abgebaggert werden soll.

    Aktivisten als "Gefahr für die öffentliche Sicherheit"

    Wird der Platzverweis nicht befolgt, kann die Polizei ab dem 10. Januar mit der Räumung beginnen. Die Allgemeinverfügung finde ihre "Rechtsgrundlage im Polizei- und Ordnungsrecht", erklärte nun das Verwaltungsgericht. Die sich versammelnden Klimaaktivisten bildeten "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit".
    Die Grundstücke des Orts sind mittlerweile Eigentum des Energiekonzern RWE. Dieser ist gegen den Aufenthalt der Protestierenden. Daher können diese sich auch nicht auf ihr Recht auf "zivilen Ungehorsam" infolge eines "Klimanotstands" berufen, hieß es in der Entscheidung. Dies sei mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar.

    Private Rechte von RWE sollen gewahrt bleiben

    Der Kreis Heinsberg durfte laut Gericht die Allgemeinverfügung aussprechen, um dem "Schutz privater Rechte" - nämlich des Konzerns RWE - zu gewährleisten.
    RWE kann nicht zivilrechtlich gegen die Aktivisten in Lützerath vorgehen. Ihre Identität sei "aufgrund ihrer Anzahl und des ständigen Wechsels nicht bekannt". Zudem müsste gegen jeden einzelnen ein "Räumungstitel" erwirkt werden. Die sei "sehr zeitaufwendig, wenn nicht gar faktisch unmöglich sein", so das Gericht.

    Klimaschützer wollen weiter kämpfen

    Die Klimaschützer zeigen sich derweil weiterhin fest entschlossen, Lützerath mit Demonstrationen und Widerstand vor Ort vor den Braunkohlebaggern zu retten. Am 14. Januar ist eine Groß-Demonstration in Lützerath für den Erhalt des Dorfes geplant.
    In den vergangenen Tagen kam es bereits zu Zusammenstößen zwischen Protestierenden und der Polizei. Am Donnerstagmorgen hatte die Polizei hat nach eigenen Angaben erneut eine Barrikade am besetzten Braunkohledorf geräumt. Das sei aus Sicherheitsgründen geschehen, sagte eine Sprecherin. Eine Person habe dabei Widerstand geleistet und sei in Gewahrsam genommen worden.
    Quelle: epd, afp

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