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Streiks bei der Lufthansa : Was tun bei Flugausfällen?

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Erst das Bodenpersonal, jetzt die Piloten: Wieder sind zehntausende Passagiere von einem Streik bei der Lufthansa betroffen. Welche Rechte haben Fluggäste bei Ausfällen?

Frankfurt am Main: Leere Lufthansa Check-in Schalter am frankfurter Flughafen.
Die Lufthansa hat angekündigt, erneut Flüge absagen zu müssen.
Quelle: Timm Reichert/Reuters

Ausgerechnet in der Hauptreisezeit erwartet Urlauber an deutschen Flughäfen noch mehr Chaos als ohnehin: Bisher hatten Flugstreichungen wegen Personalmangels zu langen Warteschlangen beim Check-In und bei der Abfertigung geführt. Nach einem Streik des Bodenpersonals im Juli gehen an diesem Freitag nun auch noch die Piloten für einen Tag in den Ausstand. 130.000 Passagiere sind betroffen.

FAQ

Reiserecht-Anwalt gibt Tipps - Flug wird gestrichen - das sollten Sie wissen 

Gestrandete Passagiere, abgesagte Flüge: Die massiven Probleme an den Flughäfen haben auch Folgen für den Sommerurlaub. Worauf Reisende achten sollten: Tipps zum Reiserecht.

Was ist, wenn ein gebuchter Flug gestrichen wurde?

Fluggäste werden über Änderungen und Streichungen ihrer Flüge umgehend informiert und möglichst auf andere Flüge der gleichen Fluggesellschaft kostenlos umgebucht, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Die Tickets von stornierten Flügen verlieren demnach ihre Gültigkeit und sind nicht auf andere Fluglinien übertragbar. Bei einer Umbuchung erhält der Fluggast ein neues Ticket.

Welche Optionen gibt es, wenn sich ein Fluggast gegen eine Umbuchung entscheidet?

Der Reisende kann in jedem Fall auch eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Ein innerdeutsches Ticket könne auch gegen einen Bahn-Gutschein getauscht werden, so der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.

Lufthansa Bodenpersonal

Mitten in der Urlaubszeit - Warnstreik bei Lufthansa am Mittwoch 

Schlechte Nachricht für Urlauber: Die Gewerkschaft Verdi ruft das Bodenpersonal der Lufthansa zu einem Warnstreik am Mittwoch auf - für die Airline "unzumutbar".

Hat ein Fluggast Anspruch auf Entschädigung?

Anspruch auf eine großzügige Entschädigungszahlung neben der Möglichkeit der Umbuchung oder der Ticketerstattung haben Fluggäste nicht unbedingt. Hier ist die Rechtslage eindeutig, denn die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht nur dann Ausgleichszahlungen vor, wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug storniert.

In diesem Fall der Annullierung muss der Fluggast die oben genannten Möglichkeiten angeboten bekommen. Zusätzlich haben die Passagiere hier je nach Flugdistanz Anrecht auf eine Ausgleichszahlung. Diese beläuft sich bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer auf 250 Euro, bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer auf 400 Euro und bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer auf 600 Euro.

Die Reisekonzerne und die Lufthansa melden Vollauslastung, allerdings fehlen Mitarbeiter in der Flugbranche.

Beitragslänge:
1 min
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Wie ist die Rechtslage bei Streiks?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar Anspruch auf Entschädigung - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Früher wurden Streiks juristisch meist als ein Fall höherer Gewalt eingestuft, in dem die Gesellschaften betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen müssen. Inzwischen hat sich die Rechtslage allerdings ausdifferenziert. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März vergangenen Jahres zu einem Pilotenstreik bei der Fluglinie SAS, dass dieser kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand sei, der ein Unternehmen von der Zahlung einer Entschädigung laut europäischer Fluggastrechteverordnung entbinde. Experten betonen, dass immer der konkrete Fall geprüft werden müsse. So kann sich ein Unternehmen demnach durch rechtzeitige Informationen oder besondere Umstände doch entlasten.

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