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Das ändert sich zum 1. März : Verträge kündigen wird künftig einfacher

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Egal ob Streamingdienst oder Handyvertrag: Eine kurzfristige Kündigung solcher Verbraucherverträge war bisher meist nicht möglich. Das ändert sich zum 1. März.

Ein Junge hält ein Smartphone in der Hand.
Für Vertäge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden, gibt es künftig neue Regelungen.
Quelle: ZDF

Wer kennt das nicht? Man vergisst, den Vertrag fürs Handy rechtzeitig zu kündigen und schon hat man ihn ungewollt um ein Jahr verlängert. Manche verpassen immer wieder den Absprung und hängen in einer Art Vertragskarussell fest. Damit soll Schluss sein.

Zwar ist eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten weiterhin möglich. Ab dem 1. März darf aber ein Vertrag nicht mehr stillschweigend verlängert werden, der erst nach weiteren zwölf Monaten gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist darf nur noch einen Monat betragen, das heißt, man kann jederzeit aus dem Vertrag raus. Ausnahmen von dieser Änderung gibt es unter anderem bei Versicherungsverträgen.

Aktuelle Verträge vor Kündigung genau prüfen

Wichtig zu beachten: Für Verträge, die vor dem 1. März abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den aktuellen Vertrag genau zu prüfen, ob eine Kündigung wirklich Sinn macht. In manchen Fällen kann es nämlich sein, dass ein neuer Vertrag insgesamt teurer ist als der bestehende.

Bei Mobilfunk- und Internetverträgen gelten die Änderungen sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge. Hier wurden die Regeln bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres geändert.

Ein-Jahres-Vertrag darf nicht wesentlich teurer sein

Neu ist auch: Bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren muss der Anbieter gleichzeitig ein Angebot mit einer Laufzeit von einem Jahr geben, das im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf.

Ein Rechenbeispiel: Ein Fitnessstudio-Vertrag, der über zwei Jahre laufen soll, kostet im Schnitt 20 Euro im Monat. Künftig muss der Anbieter auch ein Angebot machen, das nur ein Jahr läuft, und maximal 25 Euro im Monat betragen darf.

Was ebenfalls viele Verbraucher erfreuen wird: Verträge sollen ab dem 1. Juli einfacher beendet werden können. Dann soll es auf den Internetseiten der Anbieter einen sogenannten "Kündigungs-Button" geben, der es den Verbrauchern vereinfacht, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

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