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Flüge ab 16. Mai : EU hebt Maskenpflicht auf - Berlin nicht

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Bei Flügen und auf Flughäfen in der EU muss ab kommender Woche keine Maske mehr getragen werden. In Deutschland gilt aber weiterhin Maskenpflicht.

Passagiere beim Einsteigen in eine Lufthansa Maschine, alle tragen Mundschutz.
Noch gilt bei Flugreisen in der EU Maskenpflicht. Das ändert sich ab kommender Woche.
Quelle: picture alliance / SVEN SIMON/Frank Hoermann/POOL

Ab kommenden Montag, 16. Mai, entfällt die Maskenpflicht bei Flugreisen und auf Flughäfen der Europäischen Union.

Die EU-Flugsicherheitsbehörde (EASA) teilte mit, sie hoffe, dass die gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten getroffene Entscheidung einen "großen Schritt zur Normalisierung des Flugverkehrs" für Flugreisende und Besatzungen markieren werde.

Maskenpflicht in Deutschland gilt weiter

Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte jedoch auf Anfrage, dass über die Maskenpflicht im Flugzeug die nationalen Behörden entscheiden.
Sie gelte daher weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken und auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen.

Demnach sind beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren.

Bei Husten oder Niesen Maske empfohlen

Die neue Richtlinie basiere auf "den jüngsten Entwicklungen in der Pandemie, insbesondere dem Grad der Impfung und natürlich erworbenen Immunität, und der begleitenden Aufhebung von Einschränkungen in einer wachsenden Zahl europäischer Länder", hieß es in der gemeinsamen Erklärung der beiden EU-Behörden.

Flugreisende sollten sich aber weiter verantwortungsbewusst verhalten und die Entscheidungen anderer Menschen um sie herum respektieren, sagte EASA-Direktor Patrick Ky. Wer huste oder niese, sollte ernsthaft in Betracht ziehen, eine Maske zu tragen.

Maskenpflicht kann über den 16. Mai hinaus bei Fluggesellschaften oder Flügen gelten, die zu Zielorten fliegen, in denen noch andere Corona-Regeln in Kraft sind.

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31.05.2023
von Sven Rieken
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