Sie sind hier:

Vorratsdatenspeicherung : Missbrauch im Netz: Tausende Hinweise nutzlos

Datum:

Oft ist die IP-Adresse einziger Hinweis auf einen Täter, wenn es um kinderpornografisches Material geht. Ohne Vorratsdatenspeicherung laufen Tausende Ermittlungen darum ins Leere.

Archiv: Ein automatisches Lager für Magnet-Datenbänder (Tape-Bibliothek)
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt in Deutschland auf Eis.
Quelle: dpa

Bei etwa jedem zehnten Hinweis auf sogenannte Kinderpornografie hat das Bundeskriminalamt (BKA) in den vergangenen Jahren keinen Zugriff mehr auf die IP-Adresse des mutmaßlichen Täters gehabt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph de Vries hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Tausende IP-Adressen nicht identifiziert

Demnach gingen beim BKA in den Jahren 2017 bis 2021 von der US-Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) insgesamt 189.800 Hinweise auf Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen ein, die nach deutschem Recht strafrechtlich relevant waren. Bei 19.150 dieser Hinweise habe die Datenabfrage bei den Providern nicht zu einer Identifizierung des benutzten Anschlusses geführt. Das Problem: Als einziger Ansatz zur Identifizierung des Täters stand die IP-Adresse zur Verfügung - die war aber bei den Unternehmen nicht mehr gespeichert.

Schätzungen zufolge haben deutschlandweit bis zu einer Million Kinder von sexuelle Gewalt betroffen. Wer ist besonders gefährdet? Wie verhält man sich, wenn ein Verdacht besteht?

Beitragslänge:
2 min
Datum:

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis

Das deutsche Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung liegt seit 2017 auf Eis. Damals hatte die Bundesnetzagentur die Regelungen für Mindestspeicherpflichten bei Internetprovidern und Telefonanbietern vorläufig ausgesetzt - nur wenige Tage vor Inkrafttreten der Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung lehnen die massenhafte Speicherung von Internet-Verkehrsdaten unbescholtener Bürger ab.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: 

Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.
Koalitionsvertrag

Unabhängig von künftigen Anpassungen des Strafverfahrensrechts sei festzustellen, "dass die Strafverfolgung in den letzten elf Jahren auch ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen gewährleistet werden konnte", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage.

De Vries sieht das anders. Er sagte: "Für jeden, dem der Kinderschutz am Herzen liegt und der es ernst meint mit der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern, ist diese partielle Ohnmacht unserer Kriminalbeamten und Strafverfolgungsbehörden ein völlig inakzeptabler Zustand."

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.