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Beamte in Kusel getötet : Mordanklage nach Schüssen auf Polizisten

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Wegen tödlicher Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 38 Jahre alten Mann Anklage wegen Mordes erhoben.

Rheinland-Pfalz, Kusel: Blumen liegen und Kerzen stehen am Eingang der Polizei in Kusel (Rheinland-Pfalz). Am Vortag wurden in der Nähe auf der Kreisstraße 22 eine Polizistin und ein Polizist bei der Durchführung einer Verkehrskontrolle erschossen.
Der Verdächtige soll zwei Polizeibeamte getötet haben.
Quelle: dpa

Mehr als drei Monate nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den 38-jährigen mutmaßlichen Täter erhoben.

Der Mann sei allein verantwortlich für den Tod der beiden Beamten, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mit. Er soll die Polizisten, eine Frau und einen Mann, am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben, um eine vorangegangene Wilderei zu verdecken.

38-Jähriger soll mehrfach auf Polizisten geschossen haben

Den ersten Schuss soll der 38-Jährige überraschend aus kurzer Entfernung aus einer Schrotflinte auf den Kopf der Beamtin abgegeben haben. Diese sei dadurch schwer verletzt worden. Der zweite Schuss sei aus der gleichen Waffe aus größerer Entfernung auf ihren Kollegen erfolgt. Dieser wurde am Gesäß getroffen. Der Beamte habe zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole geschossen.

Daraufhin habe der 38-Jährige dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Mann geschossen und ihn jedes Mal schwer verletzt. Der letzte Schuss habe den Polizisten am Kopf getroffen und sei tödlich gewesen.

Vorwurf gegen Begleitung wegen Jagdwilderei und Strafvereitelung

Anschließend habe der 38-Jährige die auf dem Boden liegende Beamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsucht. Dabei soll er festgestellt haben, dass sie noch lebte und ihr mit der Schrotflinte in den Kopf geschossen haben.

Ursprünglich war noch ein 33-Jähriger wegen Mordes verdächtigt worden. Das Verfahren gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ein. Ihm wirft die Anklage aber wie dem 38-Jährigen gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei vor. Zudem habe er sich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht, weil er dem 38-Jährigen bei dem Versuch, Spuren zu verwischen, geholfen habe.

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