Fall Ayleen: 30-Jähriger wegen Mordes angeklagt

    Staatsanwaltschaft Gießen:Anklage wegen Mordes im Fall Ayleen

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    Vor fünf Monaten fanden Ermittler die Leiche der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg. Nun wird der mutmaßliche Täter - ein 30-Jähriger aus Hessen - wegen Mordes angeklagt.

    Eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen liegt am Ufer des Teufelsee im hessischen Wetteraukreis, in dem die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde.
    Die Leiche der 14-jährigen Ayleen war am Ufer des Teufelsees in der Wetterau gefunden worden.
    Quelle: dpa

    Im Fall der getöteten 14-jährigen Ayleen hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage wegen Mordes gegen einen 30 Jahre alten Mann erhoben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte.

    Anklage: Mord und versuchte Vergewaltigung

    Der Mann hatte bei einer Vernehmung gestanden, die Schülerin aus Baden-Württemberg umgebracht zu haben. Den Ermittlungen zufolge hatte er das Mädchen am Nachmittag des 21. Juli 2022 mit einem Auto in Südbaden abgeholt und in ein Waldgebiet bei Langgöns im Landkreis Gießen gebracht. Dort soll er die 14-Jährige kurz vor Mitternacht auf einem Feldweg getötet haben.
    Die Ermittler werfen dem 30-Jährigen aus dem mittelhessischen Waldsolms neben Mord unter anderem auch versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Entziehung Minderjähriger vor. Die Leiche von Ayleen war Ende Juli 2022 im Teufelsee bei Echzell im hessischen Wetteraukreis gefunden worden. Dorthin hatte der Tatverdächtige die Ermittler nach seinem Geständnis geführt.

    30-Jähriger und Ayleen kannten sich über Chats

    Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Tatverdächtige und das Mädchen kannten sich aus wochenlangen Chats in sozialen Netzwerken und einem bekannten Online-Spiel. Der 30-Jährige war schon als Jugendlicher wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden. Er verbrachte deshalb zehn Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bis Anfang 2022 war der Mann in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Im Frühjahr soll er erneut ein Mädchen belästigt haben.
    Das Landgericht Gießen muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden, ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Bei einer Verurteilung geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch um eine mögliche Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen im Anschluss an die Haftstrafe.
    Quelle: dpa

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