Kaum sind Weihnachtsgeschenke ausgepackt, wird vieles zurückgeschickt. Nicht alles lässt sich weiterverkaufen, spenden ist für Onlinehändler zu teuer. Die Politik plant Änderungen.
Wer kennt das nicht: Es kostet mehr Überwindung, einen Fehlkauf dem Verkäufer im Geschäft wieder in die Hand zu drücken, als die Ware einfach zurückzuschicken. Keine Diskussionen, kein schlechtes Gewissen, rein in den Karton und ab zur Post. Was nicht jeder weiß: Einige Retouren landen, wenn auch als letzte Option, im Müllcontainer der Onlinehändler.
Spenden kostet Umsatzsteuer
Warum aber entsorgen und nicht spenden? Das ist zu teuer. Denn Onlinehändler müssen nach wie vor auf Sachspenden die Umsatzsteuer von 19 Prozent draufzahlen. Die 2021 geltende Sonderregelung befreit nur die Lockdown-geplagten Einzelhändler - Internetverkäufer jedoch nicht.
Einer von ihnen ist Klaus Forsthofer aus dem oberbayerischen Freilassing. Ohne die Umsatzsteuer würde er mehr spenden, sagt der Verkäufer von Berufskleidung und Messtechnik im Gespräch mit ZDFheute. Doch draufzahlen? Das kann er sich nicht leisten.
Onlinehändler im "moralischen Dilemma"
Der Unternehmer muss mit spitzem Bleistift rechnen und fühlt sich seinen Geschäftspartnern und Mitarbeitern verpflichtet. "Letztlich ist das ein moralisches Dilemma", sagt der Mitbegründer von ACE. Auch wenn der Anteil der wertlos gewordenen Ware sehr klein ist, koste das Wegwerfen ihn und seine Mitarbeiter Überwindung.
Kommt seine Berufskleidung wieder zurück, ist die erste Option der erneute Verkauf. Danach kommen Restebörsen ins Spiel, die den Händlern größere Mengen Ware abnehmen und zu kleinen Preisen weiterverkaufen. Wenn nichts mehr geht, wird die Ware entsorgt.
Auch Amazon vernichtet Neuware
So oder so ähnlich läuft es auch bei den ganz Großen wie Amazon. Der Internethändler verkauft 40 bis 45 Prozent eigene Ware. Daneben stellt der Handelsgigant mit einem Jahresgewinn von 21 Milliarden US-Dollar seine Plattform selbständigen Händlern wie Forsthofer gegen Provision zur Verfügung.
"Für Unternehmen in Deutschland ist es (…) oft teurer, Waren zu spenden, als sie zu entsorgen", schreibt Libby Johnson McKee von Amazon in einem Blogpost. Sie ist beim Marktführer weltweit verantwortlich für die Retouren. "Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind dies Mehrkosten, die sie nicht immer tragen können", kritisiert McKee.
Ampel-Regierung will Regelung für Retouren
Die Politik hat das Thema auf dem Radar. Noch gilt die Umsatzsteuer auf Sachspenden für die Internethändler. Das könnte sich jetzt ändern. Die Formulierung im Koalitionsvertrag legt dies zumindest nahe. Darin heißt es:
Als Reaktion darauf twitterte ein Sprecher von Amazon: "YES!" Das letzte Wort ist hier aber nicht gesprochen, da sowohl die Länder als auch das EU-Recht eine Rolle spielen und der Bundesrat zustimmen muss.
Amazon streitet Vorwürfe ab
Die Zahl der von Amazon verkauften und versandten Produkte, die entsorgt werden müssen, liegt nach Angaben von McKee im "Promillebereich". Den immer wieder laut gewordenen Vorwurf, neuwertige Ware zu vernichten und damit seine Obhutspflicht zu verletzen, weist Amazon von sich. Das sei "schlicht falsch", dementiert ein Amazon-Sprecher.
Die Obhutspflicht des Gesetzgebers gleicht indes bislang mehr einer Bitte als einer Regel, deren Verletzung harte Sanktionen nach sich zieht. Auch hier zeichnet sich eine Veränderung ab:
Das sagt die frisch amtierende Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu ZDFheute.
Wirtschaftliches Umdenken durch mehr Transparenz?
Im ersten Schritt sollen Unternehmen zu mehr Transparenz über ihre Warenvernichtung verpflichtet werden. Davon erhofft sich Lemke ein ernsthaftes Umdenken auf Seiten der Wirtschaft. "Sollten die betroffenen Unternehmen nicht zu einem nachhaltigeren Umgang mit Retouren und Restposten kommen, ermöglicht das Kreislaufwirtschaftsgesetz auch weitergehende Verbotsmaßnahmen", warnt die Ministerin.
Die Verordnung soll weniger auf kleine, mittelständische Händler abzielen als auf große Unternehmen, bei denen Überproduktion und Warenvernichtung Teil des Geschäftsmodells sind. Eine wesentliche Rolle spielt aber auch der Kunde, der Ware erst bestellt und dann wieder zurückschickt.
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