Zu viel Natur, zu wenig Zucker? Warum ein Schokoladenhersteller seine Schokolade nicht als solche bezeichnen darf. Ein Namensstreit liefert Einblick ins kuriose Lebensmittelrecht.
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport bringt eine neue Schokolade auf den Markt - und darf diese in Deutschland streng genommen nicht als solche bezeichnen. Was zunächst kurios klingt, hat einen lebensmittelrechtlichen Hintergrund:
Laut der deutschen Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse aus dem Jahr 2003 besteht eine Schokolade nicht nur aus Zutaten wie Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter, sondern zwingend auch aus Zucker.
Verkaufsstopp bei Verstößen gegen Kakaoverordnung?
Dieser Zucker aber fehlt im neuen Produkt. Zum Süßen verwendet das Unternehmen nach eigenen Angaben stattdessen natürlichen Kakaosaft, den es auf einer Plantage in Nicaragua extra aus Kakaofrüchten gewinnt.
Die Kakaoverordnung ist eine Art gesetzliches Rezeptbuch - wer dagegen verstößt, riskiert Geldstrafen und im Extremfall gar einen behördlich verordneten Verkaufsstopp.
Kritik an Lebensmittelrecht
Ritter Sport beklagt, das deutsche Lebensmittelrecht sei in diesem Punkt nicht mehr zeitgemäß. Dass eine Schokolade, die zu 100 Prozent aus Kakao bestehe, ohne den Zusatz von Zucker hierzulande nicht als solche bezeichnet werden dürfe, sei "absurd", sagte Firmenchef Andreas Ronken laut Mitteilung vom Montag.
Eine Ritter-Sport-Sprecherin sagte auf Anfrage, man setze sich für eine Änderung der Verordnung ein.
Auf den deutschen Markt bringen will das Unternehmen sein neues Produkt nun dennoch - nur eben nicht als "Schokolade", sondern beispielsweise unter dem Label "Kakaofruchttafel".
- Schokoladentafeln im Quadrat
Warum es die nur von einer Marke geben darf, erklären wir euch.