Dreifachmord von Starnberg: Lange Jugendstrafen für Täter

    Nach Dreifachmord von Starnberg:Lange Jugendstrafen für Täter

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    Das Urteil im Dreifachmord-Prozess von Starnberg gegen zwei Angeklagte steht fest. Das Landgericht München II verurteilte beide Täter zu langen Jugendstrafen.

    Bayern, München: Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt.
    Der Dreifachmord von Starnberg im Jahr 2020 erregte deutschlandweit Aufsehen. Heute ist das Urteil im Prozess gegen zwei Angeklagte gefallen.
    Quelle: dpa

    Das Landgericht München II hat im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg lange Jugendstrafen verhängt. Den Hauptangeklagten Maximilian B. verurteilte das Gericht am Montag wegen Mordes und weiterer Taten zu 13 Jahren Jugendhaft, seinen mitangeklagten Freund Samuel V. zu achteinhalb Jahren wegen Mordes.
    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte Maximilian B., inzwischen 22 Jahre alt, vor gut drei Jahren einen Freund und dessen Eltern im Schlaf erschossen hatte. Samuel V. war laut Urteil als Helfer Mittäter. Die Vorsitzende Richterin sagte, die beiden Verurteilten hätten "ein cooles Gangsterleben" führen wollen.

    Mitangeklagter soll bei Mordplanung geholfen haben

    Der Fall vom Januar 2020 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass eines der Mordopfer - der 21 Jahre alte Freund von B. - zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen hatte. Nach einer Festnahme wegen unerlaubten Waffenbesitzes zwei Wochen nach der Tat gestand B. von sich aus überraschend den Dreifachmord.
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    Bei vielen Jugendlichen in Deutschland ist Gewalt Teil ihres Alltags. Auf der Suche nach Ursachen und Lösungen - bei den Opfern und bei den Tätern.18.07.2021 | 44:16 min
    Sein Freund V. hatte ihn im Wissen um den bevorstehenden Mord an dem Freund zum Tatort gefahren, in der Nähe des Hauses im Auto gewartet und nach den Morden wieder abgeholt. Dies wertete das Gericht als Mittäterschaft am Mord an dem Freund. Die Morde an den Eltern lastete das Gericht V. nicht an.

    Mordopfer soll Amoklauf in München geplant haben

    Mit der Strafe blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagte 13 Jahre und sechs Monate Jugendhaft sowie die Prüfung einer Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Die Verteidigung des Haupttäters B. hatte zwölf Jahre Jugendhaft gefordert, die von V. einen Freispruch vom Mordvorwurf und eine Bewährungsstrafe wegen eines gemeinsam mit B. begangenen Raubs.
    Maximilian B. hatte die Eltern und deren als Waffennarr bekannten Sohn ermordet und danach zahlreiche Waffen des Sohns gestohlen. Diese wollte er zusammen mit V. verkaufen, weshalb das Mordmotiv der Habgier vorlag. In dem Prozess kam aber auch heraus, dass der ermordete Sohn einen Amoklauf in einem Münchner Einkaufszentrum geplant haben soll.
    Der nach den bekannt gewordenen Tatplänen als Mit-Amokläufer vorgesehene B. gab als Motiv für den Mord auch an, seinen Freund ermordet zu haben, um den Amoklauf zu verhindern. Der Prozess gegen die beiden Männer lief seit August 2021.
    Quelle: AFP

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