Ein Verwaltungsgericht hat die Auflösung eines Protestcamps von Punks in Westerland auf Sylt bestätigt. Sie waren vor Wochen angereist, auch um für mehr Wohnraum zu protestieren.
Ein von Angehörigen der Punkerszene auf der Nordseeinsel Sylt errichtetes Protestcamp ist von den Behörden zu Recht aufgelöst worden. Das entschied das Verwaltungsgericht im schleswig-holsteinischen Schleswig nach Angaben vom Dienstag in einem Eilverfahren.
Es folgte der Bewertung der Versammlungsbehörde des Kreises Nordfriesland, die sich auf unzureichende sanitäre Verhältnisse und Lärmbelästigung berufen hatte. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Das am Rathaus in der Inselhauptstadt Westerland errichtete Protestcamp von Punks, die mit dem kostengünstigen Neun-Euro-Ticket angereist waren, hatte den gesamten Sommer für beträchtliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt.
In diesem Sommer prallen auf Sylt zwei Welten aufeinander: Das traditionelle, gut betuchte Publikum trifft auf Punks, die mit dem 9-Euro-Ticket anreisen und es sich auf der Insel gemütlich machen.
Camp war zunächst durch Versammlungsfreiheit geschützt
Da mit dem Camp auch politische Forderungen vertreten wurden, erkannten es die Behörden vor etwa einem Monat zunächst als eine unter dem Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit stehende Versammlung an und duldeten es. Eine Verlängerung über den 31. August hinaus lehnte der Kreis Nordfriesland in der vergangenen Woche allerdings unter Verweis auf eine inzwischen veränderte Interessenabwägungen und die Grundrechte der Anwohnerinnen und Anwohner ab.
Er verwies auf anhaltende Ruhestörungen durch tägliche Kundgebungen per Megafon, Musik sowie nächtliches Grölen und andere Formen der Lärmbelästigung. Außerdem gebe es Beschwerden, weil die Bewohnerinnen und Bewohner die von der Gemeinde aufgestellten Toiletten ignorierten und ihre Notdurft anderswo verrichteten.
Das Verwaltungsgericht folgte der Einschätzung und verfügte eine Räumung des Camps, auch eine etwaige Beschwerde in der nächsthöheren Instanz hätte dabei keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Schutz länger andauernder Protestcamps sei "nicht grenzenlos", betonten die Richterinnen und Richter.
Am 26.11.1976 erschien "Anarchy in the UK" - die erste Single der Sex Pistols, es war die Geburtsstunde des Punk und ist Hymne der Bewegung.
Räumung durch Polizei nun als letztes Mittel möglich
Die Behörden könnten das Versammlungsrecht der Veranstalter bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschränken. Ein solcher Fall liege auf Sylt vor. Dabei verwies das Gericht unter anderem auf "erhebliche Verschmutzungen sowie Geruchsbelästigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente" sowie zunehmende Polizeieinsätze. So seien am Dienstag vergangener Woche Polizisten mit Flaschen beworfen und eine Beamtin verletzt worden.
Auch für die Zukunft rechne die Kammer mit "erhöhter Rücksichtslosigkeit", weil die vom Veranstalter eingesetzten Campordner nicht hätten für Ordnung sorgen können. Der Landkreis begrüßte das Urteil und forderte alle Bewohnerinnen und Bewohner des Camps dazu auf, dieses "zeitnah" zu verlassen. Ansonsten sei als "letztes Mittel" auch eine Räumung durch die Polizei möglich. Zuvor würden Vertreter von Kreis, Gemeinde und Polizei "aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen", erklärte die Kreisverwaltung in Husum.
- Punker feiern in Westerland
Mit dem Neun-Euro-Ticket nach Westerland: Zahlreiche Touristen und Tagesgäste sind über Pfingsten auf Sylt eingetroffen, darunter auch einige Punks.