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Königs Wusterhausen : Familie getötet wegen falschem Impfnachweis?

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Nach dem gewaltsamen Tod einer Familie in Königs Wusterhausen finden Ermittler einen Abschiedsbrief. Darin äußerte der Vater Sorgen wegen eines gefälschten Impfnachweises.

Brandenburg, Senzig: Viele Kerzen brennen vor auf einem Gehweg vor einem Einfamilienhaus in einem Ortsteil der Stadt Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald.
Mit Kerzen gedenken Menschen der Toten vor dem Tatort in Königs Wusterhausen.
Quelle: dpa

Im Fall von fünf Toten in Königs Wusterhausen (Brandenburg) sind Details aus dem Abschiedsbrief des Vaters bekannt geworden - und sie deuten auf Sorgen des Mannes vor einer Verhaftung wegen eines gefälschten Impfzertifikats hin. Daraus ergab sich nach Justizangaben vom Dienstag die Befürchtung des 40-Jährigen, dass man ihm und seiner Frau die Kinder wegnehmen werde.

Der Brief, den Ermittler im Haus der Familie gefunden hatten, liegt der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Demnach hatte der Mann ein Impfzertifikat für seine Frau fälschen lassen, und ihr Arbeitgeber hatte dies erfahren. Nun hatte das Paar Angst vor einer Verhaftung und dem Verlust der Kinder, wie Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon am Dienstag sagte.

Abschiedsbrief des Vaters

Der 40-Jährige sei nach Kenntnissen von Bantleon polizeilich nicht bekannt gewesen. Ob sich die Familie in Quarantäne befunden habe, wie mehrere Medien berichteten, wollte der Oberstaatsanwalt nicht bestätigen.

Nach der Entdeckung der fünf Toten am Samstag in einem Einfamilienhaus im Königs Wusterhausener Ortsteil Senzig gilt der Vater laut Ermittlern als verantwortlich. Der Mann habe nach der Tat Suizid begangen, ergaben erste Ermittlungen, über die Polizei und Staatsanwaltschaft Cottbus am Montag informiert hatten. Ein Abschiedsbrief weise auf den 40-Jährigen hin, hieß es.

Die Familie war nach Angaben des Landkreises nicht beim Jugendamt bekannt. Auch der Staatsanwaltschaft ist nicht bekannt, ob an den Befürchtungen des Vaters, ihm könnten die Kinder weggenommen werden, etwas dran ist.

Opfer hatten Schussverletzungen

Der Mann soll seine Frau, ebenfalls 40 Jahre alt, und seine drei Kinder im Alter von vier, acht und zehn Jahren getötet haben - man fand alle mit Schussverletzungen. Zunächst hieß es, sie wiesen Schuss- und Stichverletzungen auf. Das revidierte die Staatsanwaltschaft jetzt. Eine Schusswaffe fanden die Ermittler ebenfalls im Haus. Ob es sich dabei um die Waffe handelt, mit der geschossen wurde, sei derzeit aber noch offen.

Ein Anwohner hatte am Samstagabend berichtet, einige Tage zuvor einen Schuss gehört zu haben - sein Haus befindet sich wenige Häuser vom Ort des Verbrechens entfernt. Nach Angaben der Fahnder gehen die Ermittlungen auch im Umkreis der Getöteten weiter.

Gefälschter Impfnachweis strafbar

Die Gesetzgebung zum Anfertigen oder Vorlegen eines gefälschten Impfnachweises ist vor zwei Wochen verschärft worden. Seitdem ist der "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse" allgemein strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Auf Grundlage der Gesetzesänderung muss man nun auch als Privatperson mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn man einen Impfnachweis fälscht. Das Fälschen selbst kann ebenfalls mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Expertin: Schwere psychische Störung bei solchen Tätern

Die Direktorin der Klinik und Hochschulambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité in Berlin, Isabella Heuser, äußerte sich am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa allgemein zu dieser Art von Taten: In der Regel liege bei solchen Ereignissen beim Täter eine schwere psychische Störung vor - wie wahnhafte Depression, Wahnerkrankung, oder auch eine schwere narzisstische beziehungsweise paranoide Persönlichkeitsstörung.

Abschiedsbriefe würden aus verschiedenen Motiven geschrieben: als Rechtfertigung, um einer beschämenden Anklage beziehungsweise Verurteilung zu entgehen oder um zu erklären, warum man samt Familie in dieser Welt nicht weiterleben könne, schilderte Heuser. Angegebene Beweggründe würden in solchen Fällen in der Regel von einem forensischen Psychiater untersucht.

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