Ob der mutmaßliche Amokfahrer von Trier inhaftiert und schuldig gesprochen wird, entscheiden psychiatrische Gutachten. Die Schuldfrage wirkt sich auch auf die Betroffenen aus.
Nach der tödlichen Amokfahrt mit einem Auto in der Trierer Innenstadt kommt der dringend tatverdächtige Mann in Untersuchungshaft. Das teilte ein Polizeisprecher am Mittwoch mit.
Entscheidend sei hier in der Regel ein psychiatrisches Gutachten, dass über den 51-jährigen Tatverdächtigen erstellt wird, so Deker.
"Die Entscheidung ob jemand schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist, hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Urteil", erklärt er. Selbst bei einer Schuldunfähigkeit würde der mutmaßliche Täter jedoch nicht in jedem Fall frei kommen.
Psychiatrie trotz Schuldunfähigkeit
"Wird er für psychisch krank erklärt und kommt das Gericht zu dem Schluss, dass er weiterhin eine Gefährlichkeit darstellt, ist es möglich den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen", erklärt der ZDF-Experte.
Diese Entscheidung wird am Ende eines Verfahrens mit der Verkündung des Urteils getroffen. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte im Zuge der Ermittlungen gegen den 51-Jährigen allerdings klar gestellt, dass der Tatverdächtige bei der Festnahme und den polizeilichen Maßnahmen "psychische Auffälligkeiten" gezeigt habe. Seine Angaben zum Tathergang und seinem Motiv seien in einer ersten Vernehmung ebenfalls "nicht nachvollziehbar" gewesen.
In Trier ist ein Mann in einem Auto durch die Fußgängerzone gefahren und hat fünf Menschen getötet und achtzehn verletzt. Nun wurde Haftbefehl erlassen.
Entscheidung hat Einfluss auf Betroffene
Ob der Tatverdächtige für schuldig erklärt wird, hat auch Einfluss auf Betroffene, Angehörige und Zeugen der Amokfahrt. Allerdings würde eine Schuldunfähigkeit des Tatverdächtigen nicht zwingend Wut und Unzufriedenheit bei allen Betroffenen bedeuten, meint Kriminalpsychologe Dr. Jens Hoffmann.
"Betroffene gehen mit der Bewältigung eines solchen Vorfalls sehr unterschiedlich um. Manchen kann die Trauma- und Trauerbewältigung sogar leichter fallen, wenn ein Gericht feststellt, dass der mutmaßliche Täter psychisch krank ist", so Hoffmann.
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Um das zu prüfen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Dazu führt ein Psychiater ein Gespräch mit der beschuldigten Person durch und analysiert die Biografie des Tatverdächtigen. Die Staatsanwaltschaft hat ein solches Gutachten heute in Auftrag gegeben.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse entscheidet anschließend das Gericht, erklärt der Kriminalpsychologe. Schuldmindernd könnte auch hinzu kommen, dass der Tatverdächtige laut Staatsanwaltschaft einen Atem-Alkoholwert von 1,4 Promille gehabt habe und demnach angetrunken war.
Völlige Schuldunfähigkeit ist unwahrscheinlich
Trotz des psychisch-auffälligen Verhaltens bei der Vernehmung und dem erhöhten Alkoholwert sieht die Staatsanwaltschaft derzeit "keine konkreten Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss der Schuldfähigkeit".
In Trier hat gestern ein 51-jähriger Mann mit seinem SUV fünf Menschen getötet, mindestens 14 wurden verletzt, einige schwer. Der Täter der Amokfahrt wird heute verhört.