Fall Ursula: Kindesentführer darf Gefängnis verlassen

    Fall Ursula Herrmann:Kindesentführer darf Gefängnis verlassen

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    Ihr Schicksal hielt 1981 die Bundesrepublik in Atem: Die zehnjährige Ursula Herrmann wurde entführt und lebendig begraben. Der Mann, der verurteilt wurde, kommt jetzt frei.

    Ursula Herrmann
    Ihr Fall hielt 1981 die Bundesrepublik in Atem: Ursula Herrmann wurde entführt und erstickte. Der Verurteilte soll jetzt freikommen.
    Quelle: dpa

    Der verurteilte Entführer des Mädchens Ursula Herrmann, der seit 15 Jahren im Gefängnis sitzt, soll bald freikommen. Er war des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge schuldig befunden worden. Wie das Landgericht Lübeck an diesem Donnerstag nach einer Anhörung mitteilte, soll der Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Freilassung wohl in der kommenden Woche

    Bis die Entscheidung rechtskräftig ist, bleibe der Mann noch im Gefängnis, sagte ein Gerichtssprecher. Nach Angaben seines Verteidigers dauert das voraussichtlich noch rund eine Woche. So lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Beschwerde einzulegen, sagte Anwalt Walter Rubach.
    Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über das Datum berichtet. Eine Beschwerde sei aber unwahrscheinlich, sagte Rubach. Darum werde sein Mandant das Gefängnis voraussichtlich am 7. Juni verlassen können.
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    Der Fall Ursula Herrmann ist eines der spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Mädchen war 1981 am Ammersee in Bayern verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Die Zehnjährige erstickte darin.

    Verurteilter beteuert bis heute Unschuld

    Im Mai 2008 schließlich wurde der mutmaßliche Täter in Schleswig-Holstein festgenommen und kam in U-Haft. Im März 2010 verurteilte ihn das Landgericht Augsburg. Die Haft verbüßte er wegen seines Umzugs nach Norddeutschland in Lübeck. Der Mann beteuert bis heute seine Unschuld.
    Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann laut Strafgesetzbuch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sich der Täter während der Haftzeit nichts zu Schulden kommen ließ. In den 15 Jahren Haft ist die U-Haft mitberechnet.

    Immer noch viele Fragen offen

    Ursula war am 15. September 1981 durch einen Wald in der Nähe ihres Heimatorts Eching am Ammersee geradelt, als ein Täter sie vom Rad riss. Er sperrte das Mädchen in eine Kiste, die er vergrub. Darin starb das Kind nach kurzer Zeit, weil die Belüftungsanlage nicht funktionierte. Von den Eltern wurden zwei Millionen D-Mark Lösegeld verlangt, obwohl Ursula längst tot war. Wochen später wurde die vergrabene Kiste mit der Leiche entdeckt.
    Doch schon die Spurensicherung am Tatort wurde zum Fiasko, der ermittelnde Oberstaatsanwalt sprach später von einem "Spurenvernichtungskommando". Es dauerte letztlich fast 27 Jahre, bis das Gewaltverbrechen als aufgeklärt galt.
    Bis heute werden die Spuren in dem Fall immer wieder überprüft. Zuletzt war bei der Universität Zürich ein Gutachten zu dem Tonbandgerät, das beim Verurteilten sichergestellt wurde und für die Erpresseranrufe genutzt worden sein soll, erstellt worden. Der Expertise zufolge soll das Audiogerät eher nicht als Tatwerkzeug in Frage kommen.
    Quelle: dpa

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