Ein Abtreibungsgegner darf die Arbeit der bekannte Ärztin Kristina Hänel nicht mit dem Holocaust vergleichen. Das Landgericht Hamburg spricht ihr eine Entschädigung zu.
Die bekannte Ärztin Kristina Hänel hat sich in einem Zivilprozess gegen einen radikalen Abtreibungsgegner durchgesetzt, der ihre Tätigkeit auf seiner Internetseite mit den Verbrechen in NS-Vernichtungslagern gleichsetzte.
Am Montag gab das Hamburger Landgericht einer Unterlassungsklage Hänels statt und verurteilte den Mann außerdem zu einer Entschädigungszahlung von 6.000 Euro an die Medizinerin. Es kann aber noch Einspruch erhoben werden.
Ärztin mit KZ-Wächtern verglichen
Die 64 Jahre alte Medizinerin hatte Unterlassungsklage gegen den Webseitenbetreiber Klaus Günter A. eingereicht. Laut dem Urteil der Pressekammer muss es Hänel nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck "entartet" belegt zu werden.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung decke Derartiges nicht mehr ab, so das Gericht.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Homepage über gesetzliche Voraussetzungen und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert. Das Gericht wertete das als unerlaubte Abtreibungswerbung – und verurteilte sie zu 6000,- Euro Geldstrafe.
Hänels Einsatz für ein neues Abtreibungsrecht
Hänel berät und behandelt Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Sie wird von radikalen Abtreibungsgegnern dafür angefeindet und wegen des Vorwurfs der unerlaubten Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt. Sie wurde dafür schon verurteilt.
Die Gießener Medizinerin wurde bundesweit bekannt, weil sie eine Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert - doch das Ziel der Ärztin aus Hessen bleibt die Abschaffung.
Auch Abtreibungsgegner in viele Prozesse verwickelt
Der verurteilte Abtreibungsgegner war auch bereits in zahlreiche Prozesse verwickelt. Die Beklagtenseite fehlte bei dem Verhandlungstermin am Freitag unentschuldigt, weshalb die Entscheidung der Richter als ein sogenanntes Versäumnisurteil erging. In einem Zivilprozess ist das möglich.
Zum Auftakt des Prozesses hatte unter anderem das deutsche Auschwitz-Komitee den Seitenbetreiber scharf kritisiert. Dieser relativiere auf menschenverachtende und für die Opfer verletzende Weise den Holocaust, verhöhne die von den Nazis Ermordeten und verunglimpfe damit Ärzte, "die Frauen in Notlagen helfen".
In einer früheren Fassung dieses Beitrags wurde Kristina Hänel als Frauenärztin bezeichnet. Sie ist jedoch Allgemeinmedizinerin.
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Ärztin: "Ich will nicht ermordet werden"
Der Betreiber der Website "Babycaust" vergleicht Abtreibungen mit dem Holocaust. Eine Ärztin hat in Hamburg dagegen geklagt. Das Gericht wird ihr wohl Recht geben.