Ehemalige KZ-Sekretärin legt Revision gegen Urteil ein

    Nach Urteil im Stutthof-Prozess:Ehemalige KZ-Sekretärin legt Revision ein

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    Nach dem Urteil gegen eine frühere KZ-Sekretärin haben sowohl ein Nebenkläger als auch die Verteidigung der Verurteilten Revision eingelegt. Es geht um mögliche Verfahrensfehler.

    Urteil im Prozess gegen frühere Sekretärin im KZ Stutthof
    Das Urteil im Prozess gegen die frühere Sekretärin im KZ Stutthof fiel am 20. Dezember.
    Quelle: dpa

    Im möglicherweise letzten Prozess zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde haben ein Nebenklagevertreter und die Verteidigung der verurteilten ehemaligen Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof, Irmgard F., Revision eingelegt. Das Landgericht Itzehoe teilte am heutigen Mittwoch mit:

    Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

    Landgericht Itzehoe

    Die 97-Jährige war am Dienstag vergangener Woche wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
    Urteil im Prozess gegen frühere Sekretärin im KZ Stutthof
    Schuldig wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen - 77 Jahre nach den Taten hat das Landgericht Itzehoe heute eine einstige KZ-Sekretärin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. 20.12.2022 | 1:25 min

    Nächste Instanz: Bundesgerichtshof

    Nun soll der Bundesgerichtshof prüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Nach Feststellung der Strafkammer war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig.
    Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

    Urteil entsprach Forderung der Staatsanwaltschaft

    Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An den 40 Verhandlungstagen hörte das Gericht acht der zeitweise 31 Nebenkläger als Zeugen.
    Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
    Während des Holocaust, dem Völkermord an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs, ermordete das deutsche Nazi-Regime zwischen 1941 und 1945 systematisch etwa sechs Millionen Juden in Europa - etwa zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Europas.
    Quelle: dpa

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