Für den Angriff auf ein schwules Paar wird ein 21-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem ordnet das Gericht eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an.
Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden ist der 21-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats. Der Staatsschutzsenat sehe zudem eine besondere Schwere der Schuld.
Zudem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet - das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Mit dem Urteil folgte der Senat am OLG Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert.
Syrer hatte Tathergang einem Psychiater geschildert
Der Syrer hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein schwules Paar niedergestochen, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.
Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.