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Urteil in München : Messerangriff im ICE: 14 Jahre Haft

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Nach der Messerattacke auf vier Reisende in einem ICE in Bayern vor mehr als einem Jahr ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden.

Am 6. November 2021 hatte ein Mann in Bayern vier Reisende in einem ICE schwer verletzt. Das Oberlandesgericht München verurteilt ihn nun zu einer langjährigen Haftstrafe.

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Das Oberlandesgericht München sprach den 28-jährigen Angeklagten unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu 14 Jahren Haft. Der Mann hatte im November vergangenen Jahres vier Reisende in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg mit einem Messer attackiert.

Gutachter: Angeklagter nicht psychisch krank

Die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund und einer eventuellen psychischen Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen hatte im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München gestanden. Die Richter folgten nun der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen und schlossen eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus.

Was am 6. November 2021 geschehen war, blieb im Prozess unstrittig: In einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg hatte der damals 27-Jährige vier Männer mit einem Messer angegriffen, drei erlitten schwere Verletzungen. Uneinig waren sich Kläger und Verteidiger aber hinsichtlich der Frage, ob es sich um die Tat eines Dschihadisten oder die eines psychisch Kranken handelte.

Anklage hatte lebenslange Haft gefordert

Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

Die Verteidigung sieht in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. "Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist", sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer. Der Mann habe sich verfolgt und überwacht gefühlt.

Blutige Tat "im Zustand voller Schuldfähigkeit"

Unmittelbar nach der Tat erklärte er gegenüber der Polizei, dass er krank sei. Zu dem Ergebnis sei auch die erste Beurteilung eines Gerichtspsychiaters gekommen, weshalb sein Mandant nach der Festnahme zuerst rund zwei Monate in eine Klinik gekommen sei, argumentierte der Verteidiger.

Nach Ansicht der Bundesanwälte simulierte der Mann eine psychische Krankheit jedoch nur. Die blutige Tat habe er "im Zustand voller Schuldfähigkeit" begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

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