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Polizistenmorde von Kusel : Lebenslange Haft für den Hauptangeklagten?

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Heute fällt das Urteil für eine Tat, die ganz Deutschland erschüttert hat: Zwei junge Polizisten waren bei einer Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschossen worden.

Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern: Der Angeklagte Andreas S. (r) neben seinem Anwalt im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.
Rund zehn Monate nach der Tat steht der Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeibeamte im Landkreis Kusel vor dem Ende.
Quelle: Heiko Becker/Reuters

Ortsunkundige würden sie wohl gar nicht wahrnehmen, die kleine unscheinbare, aber gepflegte Gedenkstätte am Rand der Straße. Bunt bemalte Kieselsteine liegen am Fuße eines Kreuzes, "Zwei von uns" steht auf einer Tafel. Und auf einer anderen die Buchstaben Y und A. Yasmin und Alexander, so hießen die Polizeianwärterin und der Polizist, die hier ums Leben kamen.

Ein Wagen hält an. Die Frau darin erzählt, dass sie jeden Tag hierher kommt. Das, was damals passiert sei, sei einfach schrecklich. Damals, in den Morgenstunden des 31. Januars hatten die beiden Polizisten zwei Männer an einem Kastenwagen wegen Wilderei-Verdachts kontrollieren wollen. Der Kofferraum war voll mit getöteten Tieren.

Dann fielen plötzlich Schüsse. Aus nächster Nähe. Und, wie die Ermittlungen später ergeben, direkt in den Kopf. Die Polizisten liegen tot am Boden.

Im Prozess um die beiden in Rheinland-Pfalz getöteten Polizisten wird am Mittwoch das Urteil erwartet. Ein 39-Jähriger soll diese erschossen haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

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Hauptangeklagter beschuldigt Komplizen

Seit Juni stehen die beiden Männer vor Gericht. Zwei, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Da ist der Hauptangeklagte Andreas S. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Beamten erschossen zu haben, um seine Wilderei zu verdecken. Er ist sehr aktiv in diesem Prozess. Immer wieder meldet er sich mit langen Erklärungen zu Wort.

Ausführlich erzählt er von seiner Jagdleidenschaft, über seine Waffenkenntnis. Manchmal wirkt er wie ein Sachverständiger, nicht wie ein Angeklagter. Irgendwie unbeteiligt. Und immer wieder beschuldigt er seinen "Kumpel". Der habe auf die Polizistin geschossen. Er selbst habe beim anschließenden Schusswechsel nur aus Notwehr gehandelt.

Nebenangeklagter habe "abartige Angst" gehabt

Dem "Kumpel" - Florian V. - wird wie auch dem Hauptangeklagten gewerbsmäßige Jagdwilderei vorgeworfen. Die Anklage wegen Strafvereitelung wurde fallen gelassen. Er hatte bei seiner Festnahme ausgesagt und betont, nicht geschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält seine Aussage für glaubwürdig.

Florian V. wirkt eher schüchtern. Er schweigt viel, ergreift nur einmal das Wort, als er Fragen des Gerichts zur Tatnacht beantwortet. Er habe "abartige Angst" um sein eigenes Leben gehabt, sagt er da.

Prozess wegen tödlicher Schüsse.

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Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Für die Staatanwaltschaft ist der Fall klar: Andreas S. habe zwei Morde aus Habgier begangen und um Jagdwilderei zu vertuschen. Sie fordert lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld. Die Tat habe Hinrichtungscharakter gehabt.

Die Verteidigung sieht dagegen maximal Körperverletzung mit Todesfolge. Zu viele Fragen seien nicht geklärt. Außerdem sei Andreas S. von Medien und der Staatsanwaltschaft vorverurteilt worden.

Nebenangeklagter könnte ohne Strafe davonkommen

Zweifacher Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge - dazwischen liegen Welten. Auf Morde mit besonderer Schwere der Schuld steht lebenslang. Es gibt keine Möglichkeit, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Für Körperverletzung mit Todesfolge kann die Strafe zwar auch bis zu 15 Jahren betragen, aber eben auch deutlich darunter liegen.

Florian V. könnte ohne Strafe davonkommen. Weil er mit seiner Aussage zur Aufklärung des Falls beigetragen habe, sagt die Staatsanwaltschaft. An diesem Mittwoch um halb elf werden wir wissen, wie das Gericht entschieden hat.

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