Ein Bluttest bescheinigt werdenden Eltern schnell und einfach, ob ihr Kind Trisomie 21 hat oder nicht. Künftig soll er Kassenleistung werden - Behindertenverbände protestieren.
Kaum halten werdende Eltern den positiven Schwangerschaftstest in der Hand, beginnt für viele schon das Bangen: Ist mit dem Ungeborenen auch alles in Ordnung? Künftig sollen Bluttests, die Antworten auf diese Frage versprechen, in bestimmten Fällen von den Krankenkassen bezahlt werden.
Verbände befürchten "Reihenuntersuchung"
Mehr Gewissheit als Kassenleistung: Was auf Eltern wie ein Gewinn wirken dürfte, lässt Behindertenverbände, Kirchen und Ärzte Alarm schlagen. In einem offenen Brief, der am Donnerstag veröffentlicht wurde, fordert ein breites Bündnis den Bundestag dazu auf, sich nochmals mit dem Thema zu befassen.
Es stehe zu befürchten, dass die Untersuchung unter den angepeilten Rahmenbedingungen "so häufig angewandt wird, dass dies faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkommt", heißt es in dem Schreiben.
Bisher musste der Bluttest selbst bezahlt werden
Die sogenannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) stehen Frauen schon seit 2012 zur Verfügung, allerdings müssen sie bislang in der Regel selbst bezahlt werden. Bei dem Test wird eine Blutprobe der werdenden Mutter auf bestimmte Erbgutfehler des Fötus hin untersucht: etwa auf eine Trisomie 21.
Ist das Testergebnis negativ, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass das Ungeborene Trisomie 21 hat. Ist es hingegen auffällig, muss ein weiterer Eingriff folgen, um eine sichere Diagnose zu stellen - etwa eine Fruchtwasseruntersuchung.
Entscheidung über Kassenleistung schon 2019
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium, das Ärzte, Krankenkassen und Kliniken zusammenbringt, hat bereits 2019 grundsätzlich entschieden, dass der NIPT Kassenleistung werden soll. Ein Argument dafür: Der Bluttest sei im Gegensatz zu älteren Methoden ohne Risiko für Mutter und Kind.
Noch stehen jedoch Abstimmungsschritte aus: So muss erst noch die Broschüre abgesegnet werden, die Kassenpatientinnen später über den Test informieren soll, womit im Sommer gerechnet wird. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird der NIPT dann tatsächlich Kassenleistung.
Kritik von den Kirchen
"Es ist fatal, was da in Gang gesetzt wurde", sagt Claudia Heinkel, die in Stuttgart eine Beratungsstelle der Diakonie zu Pränataldiagnostik leitet. Die Kassenzulassung sende die Botschaft aus: "Es gibt hier einen einfachen Test, den wir auch bezahlen - auch weil wir es für gesellschaftlich erwünscht halten, Trisomie 21 zu suchen."
Kerstin Held ist Pflegemutter von vier behinderten Kindern. Sie hat ihr ganzes Leben dieser Aufgabe gewidmet. Auf politischer Ebene kämpft sie um die Rechte aller Kinder mit Behinderung.
Zwar betone der G-BA stets, die Bluttests sollten nur in Einzelfällen von den Kassen bezahlt werden, doch in dem Beschluss seien die Bedingungen dafür völlig offen formuliert. "Im Grunde hat der G-BA eine indikationslose Kassenleistung beschlossen", sagt Heinkel.
Unklar, wer den Test bekommt
In der vorläufigen Fassung der geplanten Info-Broschüre heißt es, dass der NIPT nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft gehört. Aber auch Nilgün Dutar, Präsidentin des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner, sieht ein großes Problem in der unklaren Festlegung, für wen die Tests bezahlt werden sollen.
Die Kassenzulassung des Tests sei nicht per se falsch. Aber alles hänge an einer guten und ergebnisoffenen Aufklärung der Schwangeren, einem differenzierten Ultraschall und der richtigen Indikationsstellung - und da sehe sie erhebliche Mängel in dem G-BA-Beschluss.