Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Hauptangeklagte im Prozess zum Mordfall Lübcke, Stephan Ernst, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
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Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan Ernst (47) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Deshalb bleibe die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung einer zweiten Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Donnerstag.
Ernst könne erst nach 15 bis 20 Jahren aus der Haft entlassen werden, so ZDF-Rechtsexperte Christian Deker.
Bewährungsstrafe für Markus H.
Der Mitangeklagte Markus H. wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Seit Juni vergangenen Jahres verhandelte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen den mutmaßlichen Täter Stephan Ernst und den wegen Beihilfe angeklagten Markus H.
Ernst die Tat drei Mal unterschiedlich gestanden
Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker
Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. [Sehen Sie hier die Frontal21-Doku zum Fall des Walter Lübcke.]Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.
Ernst vom Vorwurf des versuchten Mordes an Asylbewerber freigesprochen
Ernst sprachen die Richter zugleich vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber 2016 frei, der ebenfalls Teil der Anklage war. Ernst bestritt, für den Messerangriff verantwortlich zu sein. Die Beweisaufnahme in dem Prozess erbrachte keine klaren Beweise.
Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.
Bei der Urteilsverkündung wandte sich Sagebiel direkt an die Familie des Ermordeten:
Das Gericht habe zugleich einen fairen Prozess zu führen gehabt. Darum habe es sich "bemüht".