Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen Regisseur Dieter Wedel wegen des Verdachts der Vergewaltigung erhoben. Wedel hatte die Anschuldigungen abgestritten.
Die Staatsanwaltschaft München I hat den Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt. Wedel wird vorgeworfen, eine Schauspielerin im Jahr 1996 bei einem Vorstellungsgespräch in einem Hotel vergewaltigt zu haben, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte.
Der Fall des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers Jany Tempel wurde 2018 durch einen Medienbericht bekannt, daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im "Zeit-Magazin", sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war.
Wedel bestreitet Vorwürfe
Wedel bestreitet die Vorwürfe gegen sich. Die Anwälte des Regisseurs Dieter Wedel kritisieren am Freitag die Anklage gegen ihren Mandanten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. "Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben", teilte die Anwältin mit.
Weder Tempel noch ihr Anwalt wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.
Anklageschrift nennt über 20 Zeugen
Die Ermittlungsbehörde in München erklärte die mehr als drei Jahre dauernden Ermittlungen bis zur Anklageerhebung nun mit den lange zurückliegenden Tatvorwürfen. Wedel sei im Dezember 2019 vernommen worden und habe detailliert ausgesagt.
Eine international anerkannte Rechtspsychologin habe dazu im November vergangenen Jahres ein aussagepsychologisches Gutachten vorgelegt. Als Beweismittel führe die 20-seitige Anklage diese Gutachterin sowie über 20 Zeugen auf und Beweismittel. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht München I entscheiden.