Die Tatverdächtigen im Fall der getöteten Polizisten sollen zuvor als Wilderer unterwegs gewesen sein. Was über Wilderei in Deutschland bekannt ist - und welche Strafen drohen.
Sie töteten wohl, um vorherige Wilderei zu vertuschen: Die mutmaßlichen Mörder der beiden Polizisten in der Pfalz sitzen seit Dienstag in Untersuchungshaft. Der Kofferraum ihres Wagens sei voller Tierkadaver gewesen, so Ermittler. Einer der Tatverdächtigen soll zudem schon in der Vergangenheit als Wilderer aufgefallen sein.
Dass Menschen ohne Erlaubnis auf die Jagd gehen - in Deutschland grundsätzlich kein Einzelfall. Pro Jahr zählt die polizeiliche Kriminalstatistik rund 1.000 Fälle von Jagdwilderei, Tendenz zuletzt leicht steigend.
Wilderei in Deutschland: Hohe Dunkelziffer
Als wirklich aussagekräftig gilt diese Zahl allerdings nicht. Einerseits, weil die Dunkelziffer Experten zufolge groß sein dürfte. Andererseits, weil Wilderei für die Statistik etwa auch dann vorliegt, wenn ein Reh nach einem Wildunfall vom Unfallort mitgenommen wird.
Im rheinland-pfälzischen Kusel haben heute Polizei, Vertreter der Landespolitik und Angehörige an einer internen Trauerfeier teilgenommen. Sie haben den beiden getöteten Polizisten gedacht, die am Montagmorgen bei einer Routinekontrolle erschossen wurden.
Die deutschen Jagdverbände betonen zudem, die Fälle von Wilderei müssten im Verhältnis zur Zahl der Wildtiere gesehen werden, die in Deutschland legal erlegt werden. Pro Jahr sind das laut Jagdstatistik mehr als zwei Millionen Tiere. "Im Verhältnis dazu diese 1.000 Fälle - da spielt die Wilderei überhaupt keine Rolle", sagt etwa Wolfgang Kornder, Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Bayern.
Warum Menschen zu Wilderern werden, dafür gibt es laut Jäger Kornder keine pauschale Antwort. Ein Motiv sei sicher die finanzielle Seite - also Menschen, die sich durch den Abschuss der Tiere bereichern wollen. Andere hingen dagegen einer Art Wilderer-Romantik nach, angelehnt an verklärte Geschichten über Wilddiebe im 19. Jahrhundert.
Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich
Wer entdeckt wird, dem können schwere Strafen drohen. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch. Zwar würden Verfahren bei einer "normalen" Jagdwilderei in der Regel eingestellt, so Gordon Frohne, Rechtsanwalt für Jagd- und Waffenrecht.
Obwohl die Entscheidung von Jägern kritisiert wird, soll die Wildjagd in diesem Jahr früher beginnen, um neuen Setzlingen eine Chance zu geben.
"Liegt hingegen eine schwere Jagdwilderei vor - die zum Beispiel dann begangen wird, wenn gewerbsmäßig gehandelt wird, zur Nacht oder unter Verletzung der Schonzeiten der Tiere - ist das Mindestmaß der Strafe drei Monate. Das wird aber in der Regel zur Bewährung ausgesetzt", erklärt der Anwalt. Theoretisch sind in solchen Fällen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.
Wilderer müssen mit Entzug des Jagdscheins rechnen
Und auch über die eigentliche Strafe hinaus kann Wilderei Konsequenzen für die Täter haben:
Bei weiterem Fehlverhalten sei es unwahrscheinlich, dass den Betroffenen je wieder ein Jagdschein erteilt werde.
Nicht zu vergleichen allerdings mit der Strafe, die nun den Tatverdächtigen im Fall Kusel drohen könnte, erklärt der Anwalt. Sollten sie die Polizisten tatsächlich getötet haben, um Wilderei zu vertuschen, dürfte eine lebenslange Haftstrafe auf sie zukommen.