Sänger Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Unterlassungklage aufgehoben.
Xavier Naidoo durfte in einem wissenschaftlichen Vortrag als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf.
Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. (Az: 1 BvR 11/20)
Referentin bezeichnete Sänger als Antisemit
Eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte 2017 einen Vortrag zum Thema "Reichsbürger" gehalten und war im Anschluss gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger einstufe. Sie hatte geantwortet: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar." Anlass waren unter anderem verschiedene Liedtexte und Äußerungen Naidoos.
Naidoo war gegen die Äußerung juristisch vorgegangen. Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg urteilten zu seinen Gunsten und hatten der Referentin die Behauptung verboten. Die Äußerungen beeinträchtigen die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.
Karlsruhe: Urteile fehlerhaft
Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich "mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben" und beanspruche "für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit".
Ihm deshalb einen "besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen", schreiben die Verfassungsrichterinnen und -richter.
Außerdem habe die Frau im Kontext unzweideutig gesagt, dass sie Naidoo "mit einem Bein bei den Reichsbürgern" sehe. Dies könne nicht dahingehend missverstanden werden, dass er die Würde jüdischer Menschen durch nationalsozialistisches Gedankengut verletze.
Das Landgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.
Umstrittene Äußerungen zur Pandemie
Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf, zuletzt etwa von der QAnon-Bewegung. Auch zur Corona-Pandemie machte er umstrittene Äußerungen. Politische Textzeilen brachten ihm Rassismus-Vorwürfe ein, die der Sänger selbst bestreitet. Im März 2020 musste er die Jury der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" verlassen.
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