An drei Stellen der Berliner Stadtautobahn rammte er Fahrzeuge, ehe er gefasst werden konnte. Der Angreifer war den Behörden vorher zwar aufgefallen - aber nicht als radikalisiert.
Der Angreifer von der Berliner Stadtautobahn war vor dem islamistischen Anschlag mit einem Auto nicht im Blick der Sicherheitsbehörden in der Hauptstadt. Es habe keine Staatsschutzerkenntnisse zu dem 30-jährigen Iraker und keine Anzeichen für eine Radikalisierung gegeben, sagte ein Sprecher der Innenverwaltung:
Aufgefallen sei der Mann, der mit einer Duldung in Deutschland lebt, in der Vergangenheit aber mit Delikten wie Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Bei dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag wurden mehrere Menschen verletzt.
Feuerwehrmann nach Autoattacke auf Intensivstation
Der 30-Jährige hatte am Dienstagabend an drei Stellen der Stadtautobahn laut Staatsanwaltschaft gezielt Fahrzeuge angegriffen und gerammt. Er hatte demnach Jagd auf Motorräder gemacht. Sechs Menschen waren verletzt worden, drei davon schwer. Gegen den Angreifer wird wegen versuchten Mordes ermittelt.
Ein schwerst verletzter Feuerwehrmann liegt auf der Intensivstation. "Sein Zustand ist ernst, wir sind in Gedanken bei ihm und hoffen das Beste", sagte ein Feuerwehrsprecher am Morgen.
Psychisch auffällig - aber nicht zwingend schuldunfähig
Der abgelehnte Asylbewerber ist nun vorerst im Maßregelvollzug, dem Haftkrankenhaus, untergebracht, wo er psychiatrisch behandelt wird. Dies hatte ein Haftrichter wegen psychischer Auffälligkeiten am Mittwochabend entschieden.
Die Unterbringung sei eine erste Momentaufnahme und bedeute nicht automatisch, dass der Angreifer schuldunfähig ist, sagten Ermittlerkreise der Deutschen Presse-Agentur. Der Iraker werde weiter begutachtet und befragt. Bislang soll er sich nicht geäußert haben.
- Mutmaßlicher Täter vorläufig in Psychatrie
Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen von gezielten Angriffen.
Nach der Festnahme am Dienstagabend sei der Mann von einer Polizeiärztin begutachtet worden, diese sei nicht von einer Schuldunfähigkeit ausgegangen, der mutmaßliche Täter soll klar gewirkt haben. Bei einer weiteren Begutachtung seien dann am Mittwoch aber psychische Auffälligkeiten festgestellt worden. Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hatte am Mittwoch gesagt, trotz psychischer Auffälligkeiten sei ein gezieltes Verhalten möglich.