Die bisher stockende Reform von Bayerns Klimaschutzgesetz bekommt neuen Schwung. Selbst die umstrittene Abstandsregel für Windräder soll aufgeweicht werden.
Seit Monaten stockt in Bayern die Reform des Klimaschutzgesetzes, jetzt bringt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) neuen Schwung in die Angelegenheit.
"Ziel ist es, in den nächsten sechs Wochen das Thema in den Landtag zu bringen", sagte Glauber der Deutschen Presse-Agentur. Was wie eine simple Ankündigung klingt, markiert bei genauer Betrachtung eine spannende Weggabelung:
Um den Freistaat bis 2040 klimaneutral zu machen, sollen die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden.
Die Bundesregierung will die Windkraft vorantreiben, in Bayern bremst die Abstandsregel den Bau neuer Anlagen.
Abstandsregeln für Windräder könnten fallen
Auch wenn die genauen Details noch erneut im Kabinett besprochen werden müssten, setzt Glauber nicht nur auf Änderungen im Klimaschutzgesetz - auch das begleitende Maßnahmenpaket soll deutlich erweitert werden.
Er zeigte sich erleichtert, dass die CSU-Landtagsfraktion am Mittwoch einer Aufweichung der umstrittenen 10H-Abstandsregel für Windräder zugestimmt hatte. Sie ist auch eine Folge des Drucks aus der Wirtschaft wegen extrem steigender Energiepreise seit dem Ukraine-Krieg.
Tausende neue Windräder in Bayern möglich
Künftig sollen demnach Windräder etwa in Wäldern, entlang von Autobahnen und in Gewerbegebieten einfacher errichtet werden können. Gesetzlich regeln kann dies das Klimaschutzgesetz übrigens nicht - hierfür muss unter anderem das Baurecht angepasst werden.
"Wir haben mit unserem LfU [Landesamt für Umwelt] eine Gebietskulisse erarbeitet, die die Möglichkeit von 1.700 bis 2.000 Rädern aufweist", betonte Glauber.
Seiner Rechnung zufolge ist die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geforderte Ausweisung von zwei Prozent Landesfläche für Windräder kein Problem. Sollte der Bund auch die Errichtung in Naturschutzgebieten gestatten, seien gar bis zu drei Prozent möglich.
CSU bremste Lockerung der Abstandsregeln bisher
Bislang hatte die CSU jegliche Lockerungen verhindert, weshalb die Windkraft im ersten Gesetzesentwurf aus dem November praktisch keine Rolle spielte. Stattdessen sollten die Klimaziele unter anderem durch eine Photovoltaik-Pflicht für Gewerbe-Dächer, Aufforstung und die Renaturierung von Moorflächen erreicht werden.
Der eigentliche Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten darin das Klimaschutzgesetz des Bundes als unzureichend kritisiert. Da Bayerns Gesetz recht ähnlich angelegt war, kündigte die Staatsregierung umgehend die Novelle an.