Die Ampel will Paragraf 219a streichen - so steht es im Koalitionsvertrag. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die seit Jahren dafür kämpft, ist erleichtert.
Seit Mittwochnachmittag ist der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP draußen. Ziemlich weit hinten, auf Seite 117, gibt es eine Passage, über die sich die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel und ihre Mitstreitenden enorm freuen - ganz bestimmt auch viele, sehr viele weitere Frauen in Deutschland:
"Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen", ist unter der Überschrift "Reproduktive Selbstbestimmung" zu lesen. Weiter heißt es: Der umstrittene Paragraf 219a soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Ersatzlos.
Dafür kämpft Kristina Hänel seit Jahren, mit viel Einsatz und Leidenschaft - und dafür klingt der Tweet, den sie nach der Nachricht absetzt, recht nüchtern.
Im Telefonat mit Kristina Hänel ist dann aber deutlich zu spüren, welche Last von der Ärztin abgefallen ist.
Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin Ende 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website darüber informiert hatte, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Inzwischen liegt ihr Fall beim Bundesverfassungsgericht. Abtreibungsgegner hatten Hänel angezeigt. Sie wurde angefeindet, als "Kindstöterin" beschimpft, bedroht - Hunderten ihrer Kollegen und Kolleginnen erging es ähnlich in den vergangenen Jahren.
Hänel: Viele sind "zu Tränen gerührt"
Sie sei sich die ganzen Jahre über eigentlich sicher gewesen, dass es so kommen würde, dass Paragraf 219a abgeschafft würde. "Aber ich wusste ja nicht, wann." Viele ihrer Mitstreitenden freuten sich und seien "zu Tränen gerührt", sagt Hänel. "Das zeigt auch nochmal, wie emotional das Thema ist."
Vor zwei Jahren hatte sich die Große Koalition nur zu einer Mini-Reform des Paragrafen 219a durchringen können. Ärzte und Ärztinnen dürfen demnach zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, können aber bestraft werden, wenn sie dabei auch die verwendete Methode nennen. Die SPD hatte mehr Rechtssicherheit gewollt - aber mehr war mit CDU und CSU nicht zu machen.
Ärztin: Ausgestaltung des Gesetzes abwarten
Der Paragraf 219a verunsichere die Ärzte und Ärztinnen, greife sie an, und den Frauen würden wichtige Informationen vorenthalten, sagt Hänel. "Dadurch hat er natürlich ganz viel mit der Versorgungslage der Frauen gemacht." Deswegen sei es eine gute Nachricht, dass er wegfallen soll.
Sie ist sich sicher, dass sich die gesundheitliche Versorgung von Frauen in diesem Punkt durch das geplante Gesetz verbessern werde: Wenn es demnächst einen guten Zugang zu sachlichen Informationen im Netz gebe, "dann fallen diese ganzen Fehlinformationen hoffentlich weg - und die ganzen Demütigungen". Vieles hänge nun aber davon ab, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werde.
Die Organisation "Doctors for Choice Germany", die sich für den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen stark macht, nennt die Ampel-Vereinbarungen einen Anfang und will sehr genau im Auge behalten, ob und wann den Worten Taten folgen.
Eine wichtige Frage überlässt Ampel einer Kommission
Außer der Streichung des Paragrafen 219a ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig "Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung" sein sollen, Auch sind flächendeckend Beratungsstellen vorgesehen.
Belästigenden Aktionen von Abtreibungsgegnern will die Ampel mit "wirksamen gesetzlichen Maßnahmen" entgegentreten. In den vergangenen Jahren versammelten sich immer wieder Abtreibungsgegner vor Kliniken oder Arztpraxen, die einen Abbruch durchführen. Dadurch sei der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen als Gesundheitsleistung für Frauen nicht flächendeckend gewährleistet, hatte ein Gutachten der den Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung im Juni festgehalten.
Eine weitreichende Frage gehen die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag allerdings nicht ein: Ob die "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches" möglich sind. Das soll eine Kommission prüfen.
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Mit Material von KNA.
- Weniger Praxen bieten Abbrüche an - warum?
Der Fall Kristina Hänel zeigt: Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden angefeindet. Das wirkt sich auf die Versorgung der Patientinnen aus.