Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zur Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Bundestags gescheitert.
Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter eine Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi ab.
Urteil: Bundestag darf Vorschlagsrecht beschränken
Danach darf der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Posten der Vizepräsidenten auf die Fraktionen beschränken. (Az: 2 BvE 2/20)
Jacobi und ursprünglich auch die AfD wollten erreichen, dass spätestens im zweiten Wahlgang auch einzelne Abgeordnete ein Vorschlagsrecht für die Vizeposten haben. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass der Bundestag dieses Vorschlagsrecht auf die Fraktionen beschränken durfte. Entsprechende Eilanträge auch der AfD-Bundestagsfraktion hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 als unzulässig und unzureichend begründet abgewiesen.
Am Dienstag erlitt die AfD gleich zwei Schlappen vor dem Bundesverfassungsgericht:
- Karlsruhe weist Klage der AfD-Fraktion ab
Die AfD-Fraktion ist als einzige Fraktion nicht im Bundestagspräsidium vertreten. Der Versuch, das auf juristischem Weg vor dem Bundesverfassungsgericht zu ändern, scheiterte.
König: "Verfassungsrechtlich hinreichend legitimiert"
Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte bei der Urteilsverkündung, der Bundestag dürfe Abgeordnetenrechte nur einschränken, "wenn dies zur effektiven Aufgabenerfüllung oder zum Schutz sonstiger gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet, erforderlich und angemessen ist". In dem Fall hier sei die Einschränkung des Vorschlagsrechts "verfassungsrechtlich hinreichend legitimiert".
Scheitern im Oktober 2017 als Ursache
Hintergrund des Verfahrens war das Scheitern des AfD-Kandidaten bei der Verteilung der Vize-Posten des Bundestags im Oktober 2017. Auch im neuen Bundestag schlug die AfD vergeblich einen Kandidaten für den Stellvertreterposten vor.
Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 besetzt die AfD als einzige Fraktion keinen Posten im Präsidium. Die anderen Parteien haben sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten durchfallen lassen. Zur Frage, ob das rechtens ist, ist noch ein zweites Verfahren in Karlsruhe anhängig.
Der Abgeordnete Fabian Jacobi wollte durch seinen Vorschlag einen zweiten AfD-Kandidaten ins Spiel bringen. Bei einer Stichwahl in einem dritten Wahlgang hätten dann die AfD-Stimmen gereicht.
- AfD
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