Dürfen einzelne Abgeordnete einen Stellvertreter des Bundestagspräsidenten vorschlagen? Darüber entscheidet heute das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hat ein AfD-Abgeordneter.
Es ist die Kernfrage, die die AfD seit Jahren umtreibt. Da gibt es eine Geschäftsordnung des Bundestags, nach der jede Fraktion mit mindestens einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten des Bundestags vertreten sein soll. Doch im aktuellen Bundestag sitzt wieder kein AfD-Vertreter auf dem Vize-Posten.
Das lag nicht an mangelnden Vorschlägen der AfD, sondern daran, dass die Vorgeschlagenen regelmäßig nicht gewählt wurden. Für alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien ein höchst demokratischer Vorgang: Nach dem Grundgesetz wählt der Bundestag Präsidenten und Stellvertreter. Wählen heiße folglich, dass die Vorgeschlagenen auch eine Mehrheit bekommen müssen. Daran fehlte es bei den AfD-Vorschlägen ziemlich deutlich auch schon in der vergangenen Legislaturperiode.
Bisherige AfD-Klagen abgewiesen
Für die AfD ein unhaltbarer Zustand. Mehrere Klagen reichte die Partei dazu deswegen in den vergangenen Monaten beim Bundesverfassungsgericht ein, die im Eilverfahren sämtlich scheiterten. Begründung: Keine Eilbedürftigkeit oder die Anträge waren so, wie sie gestellt waren, schlicht unzulässig.
Nur ein Verfahren aus dem größeren Klagenstrauß der AfD verhandelte der Zweite Senat unter dem Vorsitz von Doris König im November mündlich - die des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi.
Der AfD ist es nicht gelungen, einen Kandidaten im Bundestagspräsidium zu platzieren. Über die Rechte von Abgeordneten bei solchen Wahlen verhandelte das Bundesverfassungsgericht.
Kein Vorschlagsrecht für einzelne Abgeordnete?
Als im Herbst 2019 ein von seiner Fraktion vorgeschlagener Kandidat im Bundestag im ersten und zweiten Wahlgang nicht gewählt wurde, meldete sich Jacobi in der Sitzung und wollte selbst einen Kandidaten seiner Fraktion vorschlagen.
Diesen Antrag wies die damals sitzungsleitende Vizepräsidentin des Bundestags, Petra Pau (Die Linke), zurück: Einem einzelnen Abgeordneten stehe hier kein Vorschlagsrecht zu, sondern nur der Fraktion. Doch das ist in der Geschäftsordnung des Bundestags nicht schriftlich fixiert, aber jahrzehntelange Praxis im Bundestag zwischen den Parteien.
Ist das Bundesverfassungsgericht überhaupt zuständig?
Jacobi zog vor das Bundesverfassungsgericht. Er sieht seine grundgesetzlichen Abgeordnetenrechte verletzt, da nirgendwo stehe, dass nur Fraktionen ein Vorschlagsrecht hätten. Die Karlsruher Richterinnen und Richter müssen jetzt klären, wie weit das freie Mandat eines Abgeordneten geht.
Welche Rolle spielt dabei die Geschäftsordnung des Bundestags? Kann sie Abgeordnetenrechte überhaupt einschränken? Und: Wie weit kann das Bundesverfassungsgericht bei Fragen des Parlaments überhaupt detailliert kontrollieren? Bei sogenannten inneren Angelegenheiten wird regelmäßig eine grundsätzliche Geschäftsordnungsautonomie gesehen. Das Parlament ist hier sehr frei, und die Prüfungsrechte des höchsten deutschen Gerichts sind sehr begrenzt.
Für Jacobi ist klar, dass sich der Bundestag mit seiner Geschäftsordnung Regeln gegeben habe. Da müssten die wichtigsten wenigstens schriftlich fixiert sein. Und da stehe nichts von einem Vorschlagsrecht der Fraktionen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen.
"Ein aus der Praxis gewachsenes Regelwerk"
Das Bundestagspräsidium hält dagegen: Die Geschäftsordnung sei ein aus der Praxis gewachsenes Regelwerk des Bundestags, das lückenhaft und unvollständig sei, was auch gut sei, um flexibel zu bleiben. Denn prinzipiell kann im Rahmen des Grundgesetzes alles zur Geschäftsordnung werden, was die Mehrheit des Bundestags will. Änderungen seien dabei jederzeit möglich.
Es ist ein Spannungsfeld - das freie Mandat des Abgeordneten aus Artikel 38 Grundgesetz und Artikel 40 Grundgesetz, der dem Bundestag vorgibt, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Je größer ein Bundestag wird, umso mehr muss darauf geachtet werden, dass er auch funktionsfähig bleibt. Heißt: Die Rechte einzelner Abgeordneter könnten hinter denen der Fraktionen zurücktreten, um arbeitsfähig zu bleiben.
Was aus Jacobis Klage wird, entscheiden die Richterinnen und Richter ab 10 Uhr.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz
- Wie unabhängig ist Karlsruhe?
Das Bundesverfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Doch in letzter Zeit steht es immer wieder in der Kritik - zu Recht?