Verfassungsgericht: AfD fordert Gelder für eigene Stiftung

    Verfassungsgericht verhandelt:AfD fordert Gelder für parteinahe Stiftung

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    Anders als andere parteinahe Stiftungen wird die Stiftung der AfD nicht vom Staat unterstützt. Die AfD findet das ungerecht, heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber.

    Die Arbeit parteinaher Stiftungen wird mit Millionen aus dem Bundeshaushalt gefördert. Nur die AfD und ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung gehen bislang leer aus. Zu Recht? Die AfD spricht von Benachteiligung und Ausgrenzung - und beruft sich dabei auf das Grundgesetz. Am Dienstag wird vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

    Warum werden die Stiftungen gefördert?

    Die gemeinnützigen politischen Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung. Voraussetzung ist, dass die Angebote allen offenstehen. Die Stiftungen müssen von den Parteien, denen sie ideell nahestehen, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sein.

    Um welches Geld geht es?

    Die Stiftungen finanzieren sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Im Haushalt des Bundesinnenministeriums sind dafür sogenannte Globalzuschüsse vorgesehen - für 2022 insgesamt 148 Millionen Euro. Für bestimmte Aufgaben können die Stiftungen auch noch Geld aus den Etats anderer Ministerien und vom Bundestag bekommen. Die Höhe der Mittel wird in den Verhandlungen über den Bundeshaushalt festgelegt.
    Plakat in Herzform; Text: "Unser Land zuerst"
    Im Zusammenhang mit der AfD-Spendenaffäre durchsuchte die Polizei Ende September 2022 die Bundesgeschäftsstelle der Partei in Berlin.11.10.2022 | 10:57 min
    Im Moment werden die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) gefördert. Kein Geld bekommt die Erasmus-Stiftung, die 2018 von der AfD offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt wurde.

    Welche Kriterien gelten für die Stiftungsförderung?

    Das ist in keinem Gesetz geregelt. Als Richtschnur gilt ein Urteil des Verfassungsgerichts von 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, "daß [sic!] eine solche Förderung alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt".
    In einer gemeinsamen Erklärung der Stiftungen von 1998 heißt es, dauerhaft sei eine politische Strömung, wenn "eine wiederholte Vertretung" der entsprechenden Partei im Deutschen Bundestag gegeben sei - und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hat sich die Politik seither orientiert.

    Worum geht es jetzt vor Gericht?

    Die AfD sieht die Chancengleichheit verletzt und will feststellen lassen, dass der Ausschluss von der Förderung gegen Verfassungsrecht verstößt. Sie ist der Ansicht, dass der Stiftung wegen ihrer breiten Vertretung in den Landtagen schon seit 2018 Fördergelder zustehen.
    Zwei Eilanträge auf Auszahlung hatte das Verfassungsgericht 2020 und 2022 zurückgewiesen. Die Stiftung selbst hatte es zuvor auch schon mit einer Verfassungsbeschwerde versucht, war aber zunächst an die Fachgerichte verwiesen worden.
    Wahlplakat der AfD von 2016; Text: Mehr Sicherheit für unsere Frauen und Töchter
    Die AfD zog von 2014 bis 2017 in sämtliche Landtage und den Bundestag ein. Die Wahlkampagnen der jungen Partei begleiteten von Beginn an Unterstützungsleistungen in Millionenhöhe.11.10.2022 | 42:54 min
    Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der AfD-nahen Stiftung bis 2021 zu Recht die Förderung verweigert wurde - das Kriterium des zweifachen Bundestagseinzugs sei nicht zu beanstanden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Aber 2021 wurde die AfD doch erneut in den Bundestag gewählt?

    Trotzdem ist im Bundeshaushalt 2022 kein Geld für die Stiftung der AfD vorgesehen. Im Haushaltsgesetz steht nun ein neuer Passus. Danach werden die Zuschüsse "nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten".
    Sie dürften nicht gewährt werden, "wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen".

    Was ist in Karlsruhe zu erwarten?

    Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass sich die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats auch mit dem Kriterium der Verfassungstreue befassen wollen. Außerdem dürfte es um die Frage gehen, ob die Stiftungsförderung eine gesetzliche Grundlage braucht. Das Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet.
    Quelle: dpa, Anja Semmelroch
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